Die geplanten Demonstrationen von Neonazis in Dortmund bleiben verboten. Das OVG in Münster hat am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des VG Gelsenkirchen bestätigt. Der Anmelder des geplanten Großaufmarsches von Rechtsextremisten hatte gegen die Verbotsverfügung des Dortmunder Polizeipräsidenten Beschwerde eingereicht. Diese wurde erneut abgewiesen.
Nachdem das nordrhein-westfälische Innenministerium die Vereinigung "Nationaler Widerstand Dortmund" verboten hatte, untersagte die Polizei eine für diesen Freitag geplante Kundgebung sowie einen Aufmarsch am Wochenende. Allein für Samstag waren 1.000 Teilnehmer angemeldet worden. Der Anmelder der Demonstrationen stamme aus der Führungsebene der verbotenen Vereinigung, hatte der Dortmunder Polizeipräsident Norbert Wesseler zur Begründung der Verbotsverfügung gesagt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster folgte dieser Einschätzung und bestätigte das Verbot, dass zuvor auch von dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen nicht beanstandet worden war. Obwohl die Versammlung seit dem Vereinsverbot mit der nicht näher spezifizierten Veranstalterangabe "Privatperson" beworben werde, habe sich an ihrer Konzeption und Tradition nichts geändert, heißt es im Beschluss des Münsteraner Gerichts (Az. 5 B 1025/12/14 L 1048/12).
"Die heutige Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt für ein endgültiges Versammlungsverbot. Unsere Rechtsauffassung ist erneut bestätigt worden. Ich gehe davon aus, dass das Verbot auch weiterhin Bestand haben wird und die Versammlungen nicht stattfinden werden", sagte Wesseler. Trotzdem setze die Dortmunder Polizei ihre Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am kommenden Wochenende fort.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
OVG NRW: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6970 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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