Die Beamten der früheren Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen sind im Zuge von deren Abschaffung zum 1. Januar 2008 nicht auf die nun für die Versorgungsverwaltung jeweils zuständige Kommunalverwaltung übergegangen. Das entschied das OVG Münster am Dienstag in vier Verfahren.
Geklagt hatten drei Beamte früherer Versorgungsämter (Az. 6 A 2077/08, 6 A 3164/08, 6 A 3249/08) und ein Beamter der Umweltverwaltung (Az. 6 A 2144/08). Nachdem sie in der ersten Instanz vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Minden Erfolg hatten, wies nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Berufung des Landes gegen die Urteile zurück.
Nach Ansicht der Richter seien die Beamten nicht –wie vom Gesetz vorgesehen - auf die neuen kommunalen Aufgabenträger übergegangen. Grund dafür sei, dass sich aus dem Gesetz nicht ergebe, welche Beamten konkret auf welche Körperschaften übergehen sollten.
Das Land hatte nicht jedem Betroffenen gegenüber verfügt, wohin er wechseln muss, sondern lediglich einen Zuordnungsplan nach einem Punktekatalog mit Sozialkriterien erstellt. Dieser Zuordnungsplan, so das OVG, sei aber nicht Bestandteil des Gesetzes geworden. Dass das Gesetz auf ihn verweise, wie das Land geltend machte, sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Auch sei dies aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich, befanden die Richter.
OVG Münster: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1391 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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