Das OVG Münster hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Asylanerkennung eines Imams mit ägyptischer Staatsangehörigkeit bestätigt.
Dem muslimischen Geistlichen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits im April 2006 das ihm im Jahre 1999 zuerkannte Asylrecht entzogen. Die Behörde hatte ihm vorgeworfen, er habe als Imam muslimischer Gemeinschaften in Münster und Minden "Hetzpredigten" gegen "Ungläubige" gehalten und beispielsweise erklärt, "dass Gott den Rücken der Juden, Christen und ihrer Unterstützer brechen möge". Ferner habe er in Verbindung zu der islamistischen Terrororganisation "Al-Jihad Al-Islami" gestanden.
Im März 2007 gab das Verwaltungsgericht Minden in erster Instanz der Klage des Imams gegen den Widerrufsbescheid statt. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ist nun auf der Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9. November 2010 (C-57/09 und C-101/09) den Erwägungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Wesentlichen gefolgt und hat deshalb das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen (Urt. v. 09.03.2011, Az. 11 A 1439/07.A).
mbr/LTO-Redaktion
OVG Münster: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2729 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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