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Stadt Bochum legt Beschwerde gegen Entscheidung des VG Gelsenkirchen ein: NRW will Rück­kehr von Sami A. ver­hin­dern

18.07.2018

Abschiebung (Symbol)

© oxie99 - stock.adobe.com

Das juristische Tauziehen um die Abschiebung von Sami A. geht in die nächste Instanz. Die Stadt Bochum will den Tunesier nicht nach Deutschland zurückholen. Nun ist das OVG Münster am Zug.

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Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bochum wollen verhindern, dass der unter umstrittenen Umständen abgeschobene Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird. Die Stadt Bochum habe am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen eingelegt, wonach die Abschiebung rückgängig gemacht werden müsse. Vorbereitet wurde die Beschwerde vom NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Verfahrensbeteiligter sei aber die Ausländerbehörde, sagte eine OVG-Sprecherin. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprang dem wegen der Abschiebung von Sami A. unter Druck geratenen NRW-Flüchtlingsministerium bei. Das Land habe bei der Abschiebung nach Recht und Gesetz gehandelt, sagte er in Berlin. "Die Entscheidung ist nach unserer Auffassung rechtmäßig."

Das VG Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien als "grob rechtswidrig" bezeichnet. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde Bochum nach Deutschland zurückzuholen. In Bochum hatte Sami A. mit seiner Familie gelebt.

Fall löste Debatte über Rechtsstaat aus

Das Ministerium sieht sich bei der Abschiebung von Sami A. im Einklang mit dem Gesetz. Eine rasche Entscheidung des OVG ist nicht zu erwarten. Für die Begründung der Beschwerde beim OVG hat die Stadt Bochum bis 13. August Zeit. 

Sami A. war am Freitagmorgen in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden. Am Abend zuvor hatte das VG Gelsenkirchen dies untersagt, die Entscheidung aber erst Freitagfrüh an die Behörden übermittelt, als das Flugzeug mit Sami A. schon in der Luft war. Die Richter fürchten Folter in Tunesien. Das Gericht war davon ausgegangen, dass eine Abschiebung nicht unmittelbar bevorstand, weil der ursprünglich für den 12. Juli geplante Flug storniert worden war.

Seehofer sagte, er wolle die Vorgänge um die Abschiebung im Detail nicht bewerten. Mit Verweis auf das laufende Verfahren betonte er: "Jetzt sind die Gerichte am Zug." Seehofer sagte, er selbst habe am Mittwoch vergangener Woche einen Vermerk auf seinem Schreibtisch vorgefunden. Demnach war der ursprünglich für den Donnerstag (12. Juli) geplante Abschiebeflug abgesagt worden. Er könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Personen, die die Länder abschieben wollten, abgeschoben werden dürften, sagte Seehofer. Mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe er den Fall nicht besprochen. Für Fragen der Durchführung einer Abschiebung seien zudem die Ausländerbehörden zuständig.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Stadt Bochum legt Beschwerde gegen Entscheidung des VG Gelsenkirchen ein: NRW will Rückkehr von Sami A. verhindern . In: Legal Tribune Online, 18.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29841/ (abgerufen am: 27.01.2023 )

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