Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 22:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-muenster-5-A1216-22-5-A1217-22-5-A1218-22-afd-verdachtsfall-rechtsextremismus-verfassungsschutz-einstufung-reaktionen
Fenster schließen
Artikel drucken
54528

AfD bleibt Verdachtsfall – die Reaktionen: "Wehr­hafte Demo­k­ratie darf kein zahn­loser Tiger sein"

13.05.2024

Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats in diesem Verfahren

Der Vorsitzende des 5. Senats, Gerald Buck, wählte deutliche Worte während der Urteilsverkündung. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner

Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an.

Anzeige

Nach nur sieben Tagen mündlicher Verhandlung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) über das Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) entschieden. Mit drei Urteilen bestätigte das Gericht am Montag in Münster die Vorinstanz: Das BfV habe die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen (Urt. v. 13.05.2024, Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien "keineswegs grenzenlos weit", aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein "zahnloser Tiger" sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung. Vor allem bei der Beobachtung politischer Parteien, die besonders geschützt sind, müsse der Verfassungsschutz "hinreichend verdichtete Umstände" vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall gegeben.

SPD: "Richtungsweisendes Urteil"

Katja Mast, die erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, und Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, sind sich sicher, dass das Urteil des OVG Bestand haben wird, selbst wenn es zu einer erneuten Auseinandersetzung mit der Sache durch das BVerwG kommen sollte. "Das OVG Münster hat klar und unmissverständlich die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für den Verfassungsschutz bestätigt. Damit bekräftigt es, worauf wir schon seit Jahren hinweisen. Die AfD hat sich als Ganzes zu einer völkischen Partei radikalisiert, die Menschen systematisch herabwürdigt, rechtsextremistische Positionen einnimmt und nach außen die Interessen Moskaus und Pekings vertritt", teilen sie zur Urteilsverkündung mit.

Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßt die Entscheidung aus Münster: "Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind. Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden."

Die Linke bekräftigte ihre Forderung nach einem Parteiverbot der AfD. "Ein solcher Antrag ist die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde", sagte die Innenpolitikerin Martina Renner dem Nachrichtenportal T-Online.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat das Urteil als "richtungsweisend" bezeichnet. "Die AfD bewegt sich immer tiefer in den Extremismus hinein und entfernt sich gleichzeitig vom Boden des Grundgesetzes", teilte Ebling am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit. Für den Verfassungsschutz bestehe nun in ganz Deutschland Klarheit: Die Beobachtung der AfD werde entlang der erfolgten Einstufung mit Priorität fortgesetzt. "Das Urteil ist ein Wendepunkt in der Entwicklung der AfD. Erst recht ist es jetzt auch ein Weckruf an alle Anhängerinnen und Anhänger der Partei, sich von dem braunen Gedankengut zu lösen", sagte Ebling.

BfV: "Auf ganzer Linie obsiegt"

Auch BfV-Präsident Thomas Haldenwang meldete sich nach den Urteilen zu Wort. Er sieht sich durch die Abweisung der Berufungsklage der AfD durch das OVG in seinem Kurs bestärkt. "Das BfV hat heute auf ganzer Linie obsiegt", sagte Haldenwang am Montag in Köln. Sein Dank gehe an alle Mitarbeitenden, insbesondere auch an jene, "die wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten". Sie alle könnten sich durch das Urteil bestätigt fühlen.

Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, sprach von einem wichtigen Signal. "Die Richter haben der AfD erneut einen Spiegel vorgehalten und der Öffentlichkeit noch einmal deutlich gemacht, in welch rechtsextremer Ausgrenzungs-, Verrohungs- und Verschwörungswelt die Reise mit der AfD enden wird", sagte er.

AfD: "Gericht hat Beweisaufnahme verweigert"

Der Rechtsstreit zwischen AfD und Bundesverfassungsschutz ist nach dem Münsteraner Urteil nicht beendet. Die AfD will das Urteil in Leipzig prüfen lassen. Zwar hatte das OVG keine Revision zugelassen. Die AfD hat aber bereits angekündigt, hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einzulegen. AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch gab am Montag laut einer Mitteilung der Partei bekannt: "Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen."

AfD-Vizesprecher Peter Boehringer und Reusch äußerten nach dem Urteil Kritik am OVG. Der 5. Senat habe zu wenig getan, um die Punkte des Verfassungsschutzes aufzuklären. Das Bundesamt sei damit nur durchgekommen, weil "sich das Gericht der Beweisaufnahme verweigert hat", sagte Reusch. Boehringer kritisierte mit Blick auf das Verfahren eine "ungenügende Sachverhaltsaufklärung". "Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war."

Droht nun die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch"?

Faeser betont außerdem die Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes: "Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen." Führende AfD-Politiker, darunter der Bundesschatzmeister Carsten Hütter, hatten zuletzt die Meinung geäußert, der Verfassungsschutz werde politisch instrumentalisiert.

Dass das OVG Münster die Einstufung als Verdachtsfall am Montag bestätigt hat, könnte für die Partei weitreichende Folgen haben. Denn der Verfassungsschutz soll bereits ein neues Gutachten vorbereitet haben. Danach könnte die nächste Hochstufung der Bundespartei bevorstehen. Wird sie als "gesichert rechtsextremistisch" – das ist die nächste Stufe nach Verdachtsfall – eingestuft, dürfte der Verfassungsschutz noch weitere Maßnahmen ergreifen, die Dr. Markus Sehl in diesem Artikel erläutert.

OVG: "Herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen"

Inhaltlich begründete der Senat seine Entscheidungen ausführlich. Es gibt nach seiner Überzeugung den begründeten Verdacht, "dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen", hieß es in der Urteilsbegründung. Das sei laut Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung". 

Seine Entscheidung begründet das Gericht unter anderem mit der Terminologie, die in AfD-Kreisen verwendet wird: Die Partei nutze "in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen." Das BfV habe seine Einstufung auch öffentlich bekannt machen dürfen, denn eine sachlich richtige und weltanschaulich-politisch neutrale Bekanntgabe, dass das Bundesamt Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD sammelt, belaste die Partei nicht unverhältnismäßig. Dies gelte jedenfalls so lange mit der Bezeichnung als "Verdachtsfall" in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die AfD gegen die FDGO gerichtete Bestrebungen verfolgt.

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel" und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim "Flügel" geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG mit seinen Entscheidungen vom Montag an.

lmb/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AfD bleibt Verdachtsfall – die Reaktionen: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54528 (abgerufen am: 16.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • AfD
    • Innere Sicherheit
    • Parteien
    • Parteiverbot
    • Rechtsextremismus
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
    • Verwaltungsgericht Köln
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Andy Grote (SPD), Innensenator von Hamburg, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK). 05.12.2025
Innere Sicherheit

Beschlüsse der Innenministerkonferenz:

Gemein­same Droh­nen­ab­wehr ab Dezember, Bund finan­ziert Asyl­zen­tren

Die Innenministerkonferenz in Bremen fasste 66 Beschlüsse. Die Schwerpunkte lagen diesmal in den Bereichen Drohnenabwehr und Gewaltprävention in Fußballstadien. Auch die Finanzierung von Asylzentren an Flughäfen wurde geklärt.

Artikel lesen
Polizeieinsatz in Berlin in Silvesternacht 2024/25 05.12.2025
Nachrichten

Innenminister uneinig über Böllerverbot:

2 Mil­lionen Unter­schriften, viel Dis­kus­sion – aber kein Beschluss

Neben Umwelt- und Tierschutzaspekten ist es vor allem auch die Sicherheit von Einsatzkräften, die für ein Böllerverbot an Silvester spricht. Auf der Innenministerkonferenz kam es jedoch wieder mal zu keiner Einigung.

Artikel lesen
Prozessauftakt gegen Susann Eminger beim OLG Dresden 03.12.2025
NSU

Zeugenaussage im Prozess gegen Susann Eminger:

Zschäpe: "Ich schäme mich"

Beate Zschäpe sagt im Prozess gegen ihre Freundin Susann Eminger vor dem OLG Dresden als Zeugin aus – stundenlang. Dabei kommen auch neue Details zum NSU ans Tageslicht.

Artikel lesen
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens 03.12.2025
Innere Sicherheit

Beschlussvorlagen der IMK:

Canna­bis­kon­su­menten und Fuß­ball­fans im Visier der Innen­mi­nister

Von Drohnen bis zur Bekämpfung illegaler Schusswaffen: Die Agenda der heute startenden IMK ist mit fast 80 Punkten vollgepackt. Besondere Beachtung gilt Anträgen, die sich mit der Sicherheit beim Stadionbesuch und mit Cannabis befassen.

Artikel lesen
Der Musikclub "Eiskeller" unterhalb des Schlosses Aschau im Chiemgau 29.11.2025
Podcast - Die Rechtslage

Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall / Extremisten im Referendariat:

Die ver­häng­nis­volle Feh­l­ein­schät­zung von angeb­li­chem "Tät­er­wissen"

Nach Verurteilung nun Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall - hat die Justiz versagt? Muss der Staat auch Extremisten zu Juristen ausbilden? Außerdem wie immer Newsrückblick und Urteils-Geräusche-Raten. Alles in Folge 47 des LTO-Podcast.

Artikel lesen
Mehrere hundert Menschen demonstrieren in der Innenstadt von Gießen gegen die bevorstehende AfD-Veranstaltung am Wochenende, 28.11.2025 28.11.2025
Demonstrationen

Gründungstreffen der AfD-Jugendorganisation:

Gießen darf Gegen­de­mon­s­tranten auf die andere Fluss­seite schi­cken

Anlässlich der Neugründung der AfD-Jugendorganisation werden in Gießen am Wochenende 50.000 Gegendemonstranten erwartet. Die Stadt Gießen hat die Proteste in einen anderen Stadtteil verlegt. Zu Recht, wie nun der Hessische VGH befand.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (w/m/d) im Fach­be­reich 1.1 „Per­so­nal und...

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW , Reck­ling­hau­sen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
Re­fe­ren­tin/Re­fe­rent (m/w/d) – Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) , Ko­b­lenz

Logo von Technische Universität München
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im Be­reich Le­gal Tech,...

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH