Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen zu Ostern nun doch Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das OVG Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot für die heimische Bevölkerung.
Wie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstagabend mitteilte, wurde der umstrittene § 4a der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt (Beschl. v. 09.04.2020, Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG). Dieser Paragraf war erst am Mittwoch in die Verordnung eingefügt worden, um die verbotenen Reiseziele zu präzisieren.
Demnach waren von Karfreitag bis Ostermontag für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns Ausflüge zu den Ostseeinseln, zur Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, in Gemeinden direkt an der Ostsee und Boddengewässern sowie zu Tourismuszentren in der Mecklenburgischen Seenplatte verboten worden. Damit wollte die Regierung die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen insbesondere über die Feiertage erzwingen.
Für Touristen aus anderen Bundesländer gilt bereits seit Mitte März ein Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern, das zumindest bis zum 19. April bestehen bleibt. Eingeschlossen ist ein Nutzungsverbot von Ferienwohnungen, die Auswärtigen als Zweitwohnsitz dienen.
dpa/aka/LTO-Redaktion
OVG Mecklenburg-Vorpommern kippt striktes Reiseverbot: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41283 (abgerufen am: 05.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag