OVG Magdeburg: Apotheke darf Versandgeschäft nicht in großem Umfang auslagern

von mbr/LTO-Redaktion

29.11.2010

Apotheker dürfen keinen Versandhandel mit Arzneimitteln über eine externe Firma betreiben. Dies hat das OVG Magdeburg in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden und hob eine entsprechende Erlaubnis auf.

In dem entschiedenen Fall hatte ein in Halle und Köthen ansässiger Apotheker neben dem Marketing und der Abrechnung sämtliche Tätigkeiten und Leistungen einer Versandapotheke auf ein externes Unternehmen übertragen. Lediglich die pharmazeutische Endkontrolle der zu versendenden Arzneimittel, die Auslösung des Versands selbst und die Beratung bei Abgabe der Arzneimittel hatte der Apotheker noch selbst übernommen.

Dies sei nicht mit dem geltenden Apothekenrecht vereinbar, urteilten die Richter des Oberverwaltungsgerichtes (OVG). Denn der Betrieb einer Apotheke sei an eine personengebundene Erlaubnis geknüpft und der Apotheker sei daher zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung verpflichtet. Die persönlichen Leitung sei jedoch bei dem gewählten Geschäftsmodell nicht mehr gewährleistet (Urt. v. 14.10.2010, Az. 2 L 245/08).

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Zitiervorschlag

OVG Magdeburg: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2041 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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