Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 03:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-lueneburg-niedersachsen-1lc-178-14-schausteller-sicherheit-eu-norm-bestandsschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
17774

OVG Lüneburg zur Sicherheit von Jahrmarktattraktionen: Kein Bestands­schutz für alte Fahr­ge­schäfte

07.12.2015

Achterbahn

© Bastos - Fotolia.com

Müssen Achterbahn, Riesenrad oder Krake auf Jahrmärkten schärferen Sicherheitsbestimmungen gerecht werden? Ja, urteilen Richter in Niedersachsen. Andere EU-Länder hatten für ältere Geräte Bestandsschutz gewährt.

Anzeige

Im Streit um verschärfte Sicherheitsvorschriften für Karussells und Co. haben Schausteller vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies am Freitag die Klage eines Achterbahn-Betreibers gegen den TÜV Nord als die vom Land beauftragte Prüfbehörde ab. Seine ältere Fahrgeschäfte wollte der Schausteller nicht nach einer neuen EU-Sicherheitsnorm überprüfen lassen (Urt. v. 04.12.2015, Az. 1 LC 178/14).

Genehmigungen erteilt der niedersächsische TÜV nur noch, wenn die Betreiber die neue EU-Norm DIN EN 13 814 erfüllen. Bei der Übernahme der Norm in deutsches Baurecht war allerdings der bis dahin europaweit geltende Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte in den Gesetzen der Bundesländer gestrichen worden.

Mit den neuen Regelungen könnten sie ihre Geschäfte nicht mehr wirtschaftlich betreiben, damit wäre ihre Existenz bedroh, beklagen betroffene Schausteller. Sie fürchten, dass Klassiker unter den Fahrgeschäften wie Riesenrad oder Achterbahnen von den Jahrmärkten verschwinden könnten.

Der Achterbahn-Besitzer Heiko Schierenbeck aus Weyhe bei Bremen war deshalb stellvertretend für seine Kollegen vor Gericht gezogen. Er hatte geltend gemacht, dass die neue EU-Norm einen Bestandsschutz für alte Anlagen vorsieht, auf den die Bundesländer bei der Übernahme in deutsches Recht nicht hätten verzichten dürfen – auch andere europäische Staaten hätten den Bestandsschutz beibehalten.

Kein Bestandsschutz für Achterbahnen

In erster Instanz hatte er gewonnen, doch nun entschieden die Lüneburger Richter, das niedersächsische Bauministerium sei dazu berechtigt gewesen, den Schutz zu streichen - echten Bestandsschutz könne es für die Achterbahnen nicht geben.

Die Prüfbehörden haben dem klagenden Achterbahn-Betreiber in Aussicht gestellt, dass er seine Lizenz verlängert bekomme, wenn er einen Prüfbericht mit Kosten von rund 30 000 Euro in Auftrag gebe. "In der Tat genügt es, wenn ein Auftrag erteilt ist, um die Verlängerung zu kriegen", sagt René Bennecke, Leiter der zuständigen Stelle beim TÜV-Nord. Zudem werde der TÜV-Süd, der die Prüfberichte fertigen solle, noch Jahre brauchen, bis alle Berichte erstellt seien.

Das beruhigte den Kläger nicht: "Wer die Kosten für den Prüfbericht und Nachrüstungen nicht zahlen kann, wird seine Geräte im Ausland verkaufen und den Betrieb einstellen", befürchtet Schierenbeck. "Das wird die Volksfestkultur im ganzen Land erheblich verändern." Den Sicherheitsgewinn zweifelt er an.

Der Richterspruch könnte auch in den anderen Bundesländern Bedeutung erlangen. Auch sie hatten bei der Übernahme der EU-Norm auf den Bestandsschutz verzichtet. Allerdings war in vielen Landtagen bereits dafür plädiert worden, zum Schutz der Volksfeste den Bestandsschutz doch zu gewähren.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu.

dpa/ahe/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Lüneburg zur Sicherheit von Jahrmarktattraktionen: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17774 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • TÜV
    • Verkehrssicherheit
  • Gerichte
    • Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Radfahrer vor einem Schlagloch 11.05.2026
Verkehrssicherungspflicht

LG Landau zu Verkehrssicherungspflicht:

E-Bike-Fahrer stürzt auf maroder Straße, geht aber leer aus

Ein E-Bike-Fahrer stürzt über ein tiefes Schlagloch auf einer Pfälzer Kreisstraße. Das LG Landau erkennt den verkehrswidrigen Zustand an, spricht dem Fahrer aber trotzdem kein Geld zu. Denn der hätte besser aufpassen müssen.

Artikel lesen
Eine Person mit Fahrrad auf einem mit Schnee bedecktem Radweg und eine Tram, aufgenommen während starken Schneefalls in Berlin 04.02.2026
Naturschutz

Auf Eilantrag des Nabu:

VG Berlin stoppt pri­vaten Ein­satz von Streu­salz

Nach Wetterchaos und politischen Kapriolen sollte Salz dabei helfen, eisglatte Gehwege in Berlin sicherer zu machen. Doch Naturschützer ziehen vor Gericht. Mit Erfolg.

Artikel lesen
Eine Flagge mit dem VGT Logo weht bei der Eröffnung des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags. 30.01.2026
Nachrichten

Empfehlungen des 64. Verkehrsgerichtstags:

Neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar ging es unter anderem um Drohnen, Unfallschäden und Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad. Am Freitag wurden die Empfehlungen der Arbeitskreisen vorgestellt. Die Ergebnisse im Überblick.

Artikel lesen
Fahrradfahrer in der Dunkelheit 23.01.2026
Verkehrsgerichtstag

Themen des 64. Verkehrsgerichtstags:

Handy-Blitzer und eine neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

Am Mittwoch beginnt in Goslar der 64. Verkehrsgerichtstag. Themen sind unter anderem die Handynutzung am Steuer, Trunkenheitsfahrten mit Pedelec und Fahrrad sowie die erweiterte Vollstreckung von EU-Bußgeldern.

Artikel lesen
Mother secures her son in car seat using child safety belt 20.01.2026
Straßenverkehr

Mitfahrer, Mitverantwortung, Mitverschulden:

Wann das Eltern­taxi zur Haf­tungs­falle wird

Ob Fahrgemeinschaft, Elterntaxi oder spontane Mitfahrt: Wer fremde Personen im eigenen Fahrzeug mitnimmt, begibt sich haftungsrechtlich auf heikles Terrain. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang haftet.

Artikel lesen
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) En­er­gie­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das neue GEAS – Die Reform des Asylrechts in der Rechtspraxis

12.06.2026

KI-Verordnung (AI Act) in Theorie und Praxis: KI-Einsatz in der Anwaltskanzlei / Mandantschaft

11.06.2026

Arzthaftung: Aktuelle Rechtsprechung (Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse)

11.06.2026

Statusfragen und Beraterhaftung beim GmbH-Mandat

11.06.2026

Haftungsbescheid – Was ist zu tun? Grundlagen und Aktuelles

11.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH