Das OVG Lüneburg hat den Normenkontrollantrag eines benachbarten Obstbauern gegen den Bebauungsplan des "LogParks Hamburg" zurückgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mitteilte.
Die Beeinträchtigungen seien nur vorübergehend. Eine Revision ließen die Richter nicht zu (Az. 1 KN 266/08).
Damit ist eine entscheidende juristische Hürde für das geplante Logistikzentrum an der Autobahn A1 südlich von Hamburg genommen.
Seit Jahren kämpft auch eine Bürgerinitiative gegen das Gewerbegebiet, bislang vergeblich. Der "LogPark Hamburg" wird mit 80 Hektar fast halb so groß wie die Hamburger Außenalster. Das Investitionsvolumen soll rund 250 Millionen Euro betragen.
OVG Lüneburg: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1798 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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