OVG zu Prostitution und Corona: Abstand auch beim Sex mög­lich

04.09.2020

Die Schließung von Prostitutionsstätten stelle keine notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie mehr dar, entschied das OVG des Bundeslands Sachsen-Anhalt.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA) hat entschieden, dass Prostitutionsstätten wieder öffnen dürfen (Beschl. v. 3.9.2020 – 3 R 156/20). Es hat am Donnerstag die Regelung der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung außer Vollzug gesetzt, nach der diese Etablissements nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen, teilte eine Gerichtssprecherin in Magdeburg mit. 

Die ausnahmslose Schließung der Prostitutionsstätten stelle in der derzeitigen Situation keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes mehr dar. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Betreiber (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) sowie der Prostituierten sei nicht verhältnismäßig, wie das Gericht nach einer Abwägung mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG befand.

In der Landesverordnung seien nahezu sämtliche Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens bis auf Diskotheken, Volksfeste, Großveranstaltungen und den Bereich der Prostitution weitgehend geöffnet worden. Es werde dabei auf Abstands- und Hygieneregeln gesetzt. Dies müsse entsprechend auch für Prostitutionsstätten gelten. Für das Gericht war nicht ersichtlich, wieso entsprechende Konzepte nicht auch in diesen Etablissements umsetzbar sein sollten, zumal die Ausübung der Prostitution außerhalb von Prostitutionsstätten nicht verboten sei.

Die aktuelle Landesverordnung gilt noch bis Mitte September. Dann sind weitere Lockerungen geplant, so es das Infektionsgeschehen zulässt. Erst am Dienstag hatte die Regierung angekündigt, dass sie Publikumsverkehr in Prostitutionsstätten ab dem 1. Oktober unter Auflagen wieder erlauben will.

pdi/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

OVG zu Prostitution und Corona: Abstand auch beim Sex möglich . In: Legal Tribune Online, 04.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42707/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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