Druckversion
Freitag, 7.11.2025, 21:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-hamburg-beschluss-3-bs-175-14-uber-verbot-rechtmaessig-hamburg
Fenster schließen
Artikel drucken
13332

OVG Hamburg widerspricht Vorinstanz: Uber-Verbot rechtmäßig

29.09.2014

Es war einer der wenigen gerichtlichen Erfolge für das Privat-Taxi Unternehmen, als Ende August das VG Hamburg das behördliche Verbot von Uber für formell rechtswidrig erklärte. Nun ist auch diese Entscheidung passé. Die höhere Instanz hat entschieden: Uber bleibt in Hamburg vorerst verboten.

Anzeige

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) war für das erlassene Uber-Verbot doch zuständig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg im Eilverfahren und erklärte die Untersagungsverfügung auch für sofort vollziehbar (Beschl. v. 26.09.2014, Az.  3 Bs 175/14, 5 E 3534/14).

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg Gegenteiliges festgestellt und das behördliche Verbot als formell rechtswidrig qualifiziert, weil die BMVI nicht zuständig sei. Es war einer der wenigen gerichtlichen Erfolge für das Unternehmen Uber.

Das OVG kam nun aber zu dem Schluss, dass das Verbot wohl rechtens ist. Die Durchsetzung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) obliege der BMVI, deren Zuständigkeit für Maßnahmen auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 des Hamburger Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sich aus der Norm selbst ergebe.

Unter keinem Gesichtspunkt erlaubnisfähig

Darüber hinaus gebe es keine Bedenken, was die materiellen Voraussetzungen angehe. Das OVG stellt klar, dass es die private Taxi-App für unter keinem Gesichtspunkt genehmigungsfähig hält. Das PersBefG sei anwendbar, Uber auch nicht bloß Vermittlerin, sondern Unternehmerin im Sinne des Gesetzes.

Den betriebenen Gelegenheitsverkehr halten die Hamburger Richter auch nicht für ausnahsmweise zur Erprobung neuer Verkehrsarten genehmigungsfähig. Dieser Möglichkeit aus § 2 Abs. 7 PBefGstünden jedenfalls überragende Interessen der Allgemeinheit entgegen, weil die Fahrer unversicherte Fahrzeuge nutzten und für ihre gewerbliche Tätigkeit keine Steuern oder Sozialabgaben entrichteten.

Schon aus diesem Grund lehnt das OVG Hamburg auch einen Verstoß gegen die Freiheit der Berufswahl aus Art. 12 Grundgesetz ab. Diese sei per se eingeschränkt, zumal, wer einen Beruf ergreifen und ausüben will, gehalten sei, dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu tun.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Hamburg widerspricht Vorinstanz: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13332 (abgerufen am: 08.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Straßenverkehr
    • uber
  • Gerichte
    • Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Ein fliegender Fasan 07.11.2025
Nachrichten

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern:

Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Cannabis 06.11.2025
Cannabis-Legalisierung

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot:

"Cannabis-Aus­weis" nach Zoom-Sprech­stunde genügt nicht

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Artikel lesen
Ein Schlagloch auf offener Straße 23.10.2025
Amtshaftung

LG Flensburg verneint Amtshaftung:

Mann tritt in Schla­g­loch und reißt sich ein Außen­band

Dunkel, Regen, der Magen knurrt: Ein warmer Döner hätte den hungrigen Arbeiter wieder nach vorn gebracht. Stattdessen verletzt er sich beim Aussteigen aus dem Auto schmerzhaft, weil er in ein Schlagloch tritt. Das Amt haftet dafür nicht.

Artikel lesen
Radarkontrolle in Nizza 21.10.2025
Straßenverkehr

Digitaler Führerschein, unionsweite Fahrverbote:

EU besch­ließt neue Regeln im Stra­ßen­ver­kehrs­recht

Ein digitaler Führerschein bis 2030 und grenzüberschreitende Fahrverbote: Diese und weitere Reformen im Straßenverkehrsrecht hat der EU-Gesetzgeber beschlossen. Verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrer soll es aber nicht geben.

Artikel lesen
E-Zigarette am Steuer 02.10.2025
Straßenverkehr

OLG Köln legt Straßenverkehrsordnung aus:

E-Ziga­rette am Steuer fällt unters Handy-Verbot beim Auto­fahren

Egal ob Handy oder E-Zigarette: Am Steuer sollte man keine Touchdisplays bedienen. Ansonsten drohen dreistellige Bußgelder, wie das OLG Köln jetzt klargestellt hat.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von ptj - projektträger jülich
Voll­ju­rist:in / Re­fe­rent:in für Grund­satz­fra­gen der Pro­jekt­för­de­rung...

ptj - projektträger jülich , Jü­lich und 2 wei­te­re

Logo von Bundespolizeipräsidium
Sach­be­reichs­lei­te­rin / Sach­be­reichs­lei­ter (m/w/d) Jus­ti­zia­riat

Bundespolizeipräsidium , Ko­b­lenz

Logo von Stadtverwaltung Fellbach
Sach­ge­biets­lei­tung Steu­ern und kom­mu­na­le Ab­ga­ben (m/w/d)

Stadtverwaltung Fellbach , Fell­bach

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist / Voll­ju­ris­tin (m/w/d)

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Logo von CMS Deutschland
Le­gal En­gineer / Le­gal Tech Spe­cia­list (m/w/d) im Be­reich „Do­cu­ment...

CMS Deutschland , Ber­lin

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von Stiftung Umweltenergierecht
Ju­ris­tin/Ju­rist (m/w/d) als For­schungs­ge­biets­lei­tung in Voll- oder Teil­zeit...

Stiftung Umweltenergierecht , Würz­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH