Die AfD Hamburg muss erneut eine juristische Niederlage in ihrem Kampf gegen die Corona-Hotspot-Regeln hinnehmen. Nach dem VG hat auch das OVG gegen die Partei entschieden. Nun will sie aufgeben.
Die AfD Hamburg ist mit ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Hotspotregel mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken erneut gescheitert. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits Mitte April den Eilantrag abgelehnt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg nun auch die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen (Beschl. v. 27.04.2022, Az. 5 Bs 59/22).
Das OVG folgte Mittwoch im Wesentlichen der Argumentation des VG. Dieses hatte entschieden, dass die Hansestadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft - erweiterte Schutzmaßnahmen habe treffen dürfen. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen.
Die Hamburgische Bürgerschaft hatte Ende März eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens festgestellt und die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen verlängert. Die Regelungen laufen am kommenden Samstag aus.
AfD-Vize Krzysztof Walczak kritisierte die Entscheidung. "Die Hamburger Verwaltungsgerichte setzen ihren äußerst restriktiven Corona-Kurs mit Berufung auf weite Einschätzungsspielräume der Exekutive fort." Eine solche Rechtsprechung stelle sich klar gegen den Geist der Verfassung. "Gegen diese Entscheidung wäre noch ein außerordentlicher Rechtsbehelf an das Bundesverfassungsgericht möglich", sagte Walczak.
Die AfD verzichte jedoch darauf, da nicht davon auszugehen sei, "dass eine Entscheidung hierzu rechtzeitig vor Auslaufen der Hotspot-Regelung ergehen würde". Geklagt hatten AfD-Landeschef Dirk Nockemann sowie die Vorstandsmitglieder Walczak, Alexander Wolf und Joachim Körner.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern landete die dortige Hotspot-Regelung vor dem OVG – allerdings mit Erfolg. Das Gericht setzte sie teilweise außer Verzug.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
AfD scheitert auch vor dem OVG: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48272 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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