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OVG Hamburg zum wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot: Durchlauf­küh­lung am Kraft­werk Moor­burg bleibt rechts­widrig

02.09.2020

Kraftwerk in Hamburg Moorburg mit zwei Leuchttürmen

(c) stock.adobe.com - sweasy
 

Das OVG Hamburg hat eine Erlaubnis zur Durchlaufkühlung am Kohlekraftwerk Moorburg erneut für rechtswidrig erklärt. Ein jahrelanger Rechtsstreit könnte damit nun enden.

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Die ursprünglich von der Stadt Hamburg erteilte Erlaubnis zur Entnahme von Elbwasser für eine Durchlaufkühlung am Kohlekraftwerk Moorburg bleibt rechtswidrig. Nach einer ersten Entscheidung im Jahr 2013 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg auch am Dienstag die Genehmigung für nicht vollziehbar erklärt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Urt. v. 01.09.2020 Az. 1 E 26/18).
 
Das Gericht begründete in einer Mitteilung seine Entscheidung damit, dass die wasserrechtliche Vorgabe nicht beachtet worden sei, wonach sich der Zustand von Gewässern bei Eingriffen nicht verschlechtern soll. Auch verstoße die Erlaubnis gegen Vorgaben des FFH-Gebietsschutzrechts und gegen das besondere Artenschutzrecht. Die FFH-Richtlinie schützt Tiere, Pflanzen und Lebensräume.   
 
Der BUND hatte die 2010 erteilte und 2011 ergänzte wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt angefochten, das Hamburgische OVG hatte der Klage 2013 teilweise stattgegeben. Es hob damals die Erlaubnis für eine Durchlaufkühlung, bei der pro Sekunde 64,4 Kubikmeter Wasser aus der Elbe entnommen werden sollten, auf. Das Kraftwerk darf damit nur mit einer sogenannten Kreislaufkühlung betrieben werden. 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Entscheidung jedoch 2018 in einem von der Umweltbehörde und vom Energiekonzern Vattenfall beantragten Revisionsverfahren aufgehoben und den Rechtsstreit an das OVG zurückverwiesen. Dieses kam nun jedoch zum gleichen Ergebnis wie schon 2013. 

Umweltschützer hoffen auf Ende des Rechtsstreits

"In der Summe haben die Behörde und der Energiekonzern Vattenfall erneut eine Klatsche kassiert", erklärte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Er hoffe, dass sie das Urteil akzeptierten und nicht erneut in Revision gingen. "Allein vor dem Hintergrund der Klimakrise muss das ohnehin defizitäre Kohlekraftwerk schnellstmöglich abgeschaltet werden." Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) habe in Aussicht gestellt, dass die Kohleverbrennung in Moorburg bis 2025 eingestellt werde. "Nun hat er einen Grund mehr, sein Wort zu halten", sagte Braasch. 
 
Die Umweltbehörde erklärte, nach einem langen Rechtsstreit herrsche nun Klarheit. Für eine genaue Beurteilung der Entscheidung und ihrer Folgen müsse jedoch erst die vollständige Begründung abgewartet werden. Diese wird im Oktober erwartet. "Wenn die Wiederaufnahme der Durchlaufkühlung beantragt wird, müssen die Auswirkungen für das Ökosystem der Elbe genau betrachtet und geprüft werden", teilte die Behörde mit. Die Bundesregierung habe den Kohleausstieg beschlossen, deshalb habe die Kohleverstromung in Moorburg so oder so eine begrenzte Restlaufzeit. "Bis auf Weiteres wird am Kraftwerk Moorburg der Kühlturm laufen."

Das Gericht hat die Revision jedenfalls zugelassen.
 
vbr/dpa/LTO-Redaktion 

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OVG Hamburg zum wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42681 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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