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OVG Bremen: "Quer­denker"-Demo bleibt ver­boten

04.12.2020

Die Bremer Stadtmusikanten

jokapix - stock.adobe.com

Die für Samstag geplante "Querdenker"-Demo in Bremen darf nicht stattfinden. Es gebe kein milderes Mittel als das Verbot, so das örtliche OVG.

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Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Beschwerde gegen das Verbot einer für Samstag geplanten Großdemonstration sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht am Freitag in zweiter Instanz einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot, hieß es zur Begründung. "Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten" sei (Beschl. v. 04.12.2020, Az. 1 B 385/20).

Es geht um eine von der Initiative "Querdenken421" unter dem Motto "Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit" geplante Demonstration mit bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag vom Ordnungsamt mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz verboten, zu der bis zu 10.000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt. 

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass der vom Antragsteller für die Versammlung ausgewählte Ort an der Bürgerweide erkennbar nicht genügend Platz für 20.000 Teilnehmer biete. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie als "hanebüchen und geradezu irre" bezeichnet, "was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen".

Zumindest via Facebook gab es bei der Initiative "Querdenken421" Einträge, die auf einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht deuten. Die Polizei Bremen bereitet sich nach eigenen Angaben auf einen Großeinsatz vor, "um je nach gerichtlicher Entscheidung erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen". Es sei mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Auch sechs Gegendemonstrationen mit insgesamt bis zu 1.500 Teilnehmern wurden nach Behördenangaben angemeldet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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OVG Bremen: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43641 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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