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OVG Berlin hebt Versammlungsverbote auf: Anti-Corona-Demos in Berlin dürfen statt­finden

29.08.2020

Menschenmenge demonstriert in Berlin, hält Transparente und zeigt ihre Unterstützung für Anti-Corona-Maßnahmen.

picture alliance / SULUPRESS.DE | Marc Vorwerk/SULUPRESS.DE - Demonstranten beim Umzug im Berliner Regierungsviertel am 01. August

Die für Samstag in Berlin geplanten Versammlungen der Initiative "Querdenken" dürfen stattfinden, das Verbot der Polizei hat keinen Bestand. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg. Die Polizei steht mit einem Großaufgebot bereit.

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Die von der Initiative "Querdenken 711" für den 29. August 2020 geplanten Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern können nach zwei Eilbeschlüssen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg (v. 29.08.2020, Az. OVG 1 S 101/20 und OVG 1 S 102/20) stattfinden. Die Oberverwaltungsrichter haben laut einer Mitteilung aus der Nacht zum Samstag die Beschlüsse des VG Berlin "im Wesentlichen bestätigt". 

Im Laufe des Samstags begründete das OVG in einer weiteren Erklärung seine Entscheidung. So hätten die Anmelder konkrete individuelle Hygienekonzepte vorgelegt. "Sowohl die ausreichend dimensionierten Versammlungsflächen als auch die Anzahl der eingesetzten Ordner und Deeskalations-Teams sowie die vorgesehene Blockbildung innerhalb des Aufzugs rechtfertigten kein Versammlungsverbot", hieß es.*

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte am Freitag entschieden, dass die Veranstaltung am Samstag stattfinden könne (Beschl. v. 28.08.2020, Az. VG 1 L 296/20); allerdings müsse der Veranstalter diverse Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes einhalten. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen falle nicht darunter. Seine Entscheidung begründete das VG im Wesentlichen damit, dass die vom Land vorgenommene Gefahrenprognose nicht hinreichend konkret und damit verfassungswidrig sei. Die Veranstalter hätten ein ausreichendes Sicherheitskonzept vorgelegt. Sowohl das Land Berlin, vertreten durch die Polizeipräsidentin, als auch die Veranstalter - letztere gegen die Auflagen - hatten vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerden eingelegt. Mit dessen Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschöpft, die Versammlungen dürfen stattfinden. 

Zu der Kundgebung am Samstag hat die Initiative 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Eine ähnliche Größenordnung erwartet die Polizei. Zuvor ist ein längerer Demonstrationszug durch Berlin-Mitte geplant. Auch ihn erlaubte das Verwaltungsgericht in einer zweiten Entscheidung. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größeren Aktionen und diverse kleinere Veranstaltungen am Mittwoch verboten.

Nun hat die Polizei angekündigt, dass die Auflagen für die Teilnehmer konsequent durchgesetzt würden. 3.000 Polizisten sollen bereitstehen, 1.000 davon kommen aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Sollten sich die Demonstranten etwa nicht an Abstandsregeln halten, würden die Sicherheitskräfte "sehr zügig" räumen, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Zugleich betonte die Polizei, sie sei immer gesprächsbereit.

Am Brandenburger Tor versammelten sich schon am Freitagabend rund 1.500 Demonstranten der Initiative "Querdenken" und protestierten gegen die deutsche Corona-Politik. Die angemeldete Kundgebung verlief laut Polizei friedlich, es habe aber mehrmals Appelle zum Abstandhalten geben müssen. Die Polizei hatte am frühen Abend zunächst von 120 Teilnehmern gesprochen, ihre Schätzung aber gegen 20.30 Uhr aktualisiert.

pl/LTO-Redaktion/mit Materialien von dpa

*ergänzt am 29.08.20, 14.13 Uhr

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OVG Berlin hebt Versammlungsverbote auf: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42638 (abgerufen am: 12.06.2026 )

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