Gute Nachricht kann der Hauptstadtflughafen bekanntlich gut gebrauchen. Bei der Festsetzung der Flugrouten kann es bleiben, entschied das OVG Berlin-Brandenburg. Eine Klage der Gemeinde Schönefeld wiesen die Verwaltungsrichter damit ab.
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg scheiterte die Gemeinde Schönefeld mit ihrer Klage gegen die geplante Festlegung der Flugrouten für den neuen Hauptstadtflughafen.
Die Kommune hielt die Routen für rechtswidrig, weil das zuständige Bundesamt bei der Festlegung aus ihrer Sicht die Öffentlichkeit zu wenig beteiligt und den Lärm falsch prognostiziert habe. Beides ließen die Richter am Dienstag jedoch nicht gelten und wiesen die Klage ab (Urt. v. 07.10.2014, Az. OVG 6 A 1.14).
Die von der Gemeinde geforderte förmliche Beteiligung sei im Luftverkehrsrecht weder vorgesehen noch verfassungsrechtlich geboten. Auch die lediglich pauschale Behauptung, sie werde durch die Verordnung in ihrer Planungshoheit verletzt, genüge insoweit nicht.
Bereits die Klagen anderer Anrainer-Gemeinden hatte das OVG Berlin-Brandenburg in jüngster Zeit abgewiesen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ließ das Gericht nicht zu.
dpa/avp/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg zu BER: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13415 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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