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OVG Berlin-Brandenburg zu BER: Kein Schutz vor fiktivem Fluglärm

09.12.2014

Probleme gibt es mit dem neuen Hauptstadtflughafen BER bekanntlich genug. Immerhin ein weiteres Nachbessern beim Schallschutz bleibt der Betreibergesellschaft erspart. Nach einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg von Montag sind für den Anspruch der Anwohner auf Schalldämmung nur die aktuell gültigen, nicht auch die früher einmal vorgesehenen Flugrouten zu berücksichtigen.

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Die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen am neuen Hauptstadtflughafen BER sind aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg im Großen und Ganzen ausreichend. Die Richter wiesen am Montagabend Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstückseigentümers ab, die sich auf die ursprünglich vom Planfeststellungsbeschluss prognostizierten, gerade verlaufenden Flugrouten berufen hatten.

Es sei nicht zu beanstanden, dass die Flughafengesellschaft beim Schallschutz die aktuell geltenden, nach dem Start abknickenden Routen zugrunde gelegt habe, urteilten die Richter, die in ihrer Entscheidung keine Revision zuließen. (Urt. v. 08.12.2014, Az. OVG 6 A 6.14 und OVG 6 A 13.14).

Bei der Entscheidung ging es um die Frage, welche Anwohner Anspruch auf Schallschutz haben: Nur jene, über deren Häusern tatsächlich Flugzeuge fliegen werden, oder auch die Haushalte, die Überflüge jahrelang nur fürchten mussten, tatsächlich aber weniger oder gar nicht belastet werden.

Keine Übersicherung der Betroffenen

"Aus dem Planfeststellungsbeschluss ergibt sich kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm", heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Ansonsten käme es zu einer "Übersicherung der Betroffenen mit Schallschutzvorrichtungen".

Geklagt hatte die am stärksten von Fluglärm betroffene Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Hätte sie sich durchgesetzt, wären weitere erhebliche Mehrkosten für das Schallschutzprogramm möglich gewesen.
Zuletzt lagen die Kosten bei 730 Millionen Euro. Weil die Flughafengesellschaft das Programm zunächst zu klein dimensioniert hatte, mussten dessen Kosten nach einem OVG-Urteil im vergangenen Jahr weitgehend neu berechnet werden. Ursprünglich waren für Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmungen in den gut 25.000 Haushalten im Schutzgebiet nur 139 Millionen Euro vorgesehen gewesen.

Der Bund hatte 2012 teilweise andere Flugrouten festgelegt, als der Planfeststellungsbeschluss auf Landesebene dies vorsah. Dadurch verringerte sich der Anspruch einzelner Anwohner auf Schallschutz. Die Kläger forderten nun, dass das Schallschutz-Programm an beiden Flugrouten-Varianten ausgerichtet werden müsse.

dpa/una/LTO-Redaktion

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OVG Berlin-Brandenburg zu BER: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14055 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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