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OVG Berlin-Brandenburg zu Leichen-Präparaten: Nie­der­lage für "Men­schen-Museum"

11.12.2015

screenshot: www.memu.berlin/presse/

screenshot: www.memu.berlin/presse/

Das "Menschen-Museum" am Berliner Fernsehturm sollte das Lebenswerk Gunther von Hagens' werden. Zahlreichen Kritikern zum Trotz entschied die Justiz stets zugunsten des Leichen-Präparators. Bis jetzt.

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Dem "Menschen-Museum" von Leichen-Präparator Gunther von Hagens droht das Aus. Die Schau mit präparierten Leichen von Körperspendern benötige eine Genehmigung, entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10.12.2015, Az. OVG 12 B 2.15).

Der 12. Senat wies die Klage der Betreiberin des Menschen-Museums auf Feststellung ab, dass sie für die Ausstellung "plastinierter" Exponate menschlicher Körper keiner Genehmigung bedürfe. Auch der hilfsweise gestellte Antrag auf Erteilung einer Genehmigung blieb ohne Erfolg.

Nach Auffassung des Gerichts gelten für die "plastinierten" Ausstellungsstücke die Vorschriften des Berliner Bestattungsgesetzes. Demnach fallen diese "auch nach ihrer Herstellung unter den Begriff der Leiche" und damit unter das gesetzliche Ausstellungsverbot. Auch auf die Ausnahme für wissenschaftliche Präparate nach dem Berliner Sektionsgesetzes könne sich das Museum nicht berufen, da diese nur für anatomische Institute gelte.

Zudem seien die einzelnen Ausstellungsstücke bewusst anonymisiert worden. Daher könne auch eine Einwilligung der Spender in die Zurschaustellung der jeweiligen "Plastinate" nicht nachgewiesen werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt komme eine Ausnahmegenehmigung letztlich nicht in Betracht.

Berlins Bezirk Mitte versucht seit rund einem Jahr vehement, das Museum zu stoppen. Er beruft sich darauf, dass nach dem Bestattungsgesetz Leichen bestattet werden müssen. Eine Ausstellung sei nur mit einer Genehmigung möglich. Vor Gericht unterlag der Bezirk bisher aber mehrfach. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die plastinierter menschlichen Körper nicht unter das Bestattungsgesetz fallen, so dass das Museum im Februar eröffnen konnte. Seitdem haben rund 160.000 Menschen die Schau im Gebäude des Fernsehturms am Alexanderplatz besucht, wie eine Sprecherin sagte.

Nach ihren Angaben hat das nicht rechtskräftige Urteil des OVG zunächst keine Konsequenzen für den Ausstellungsbetrieb. Über die aktuelle Entscheidung sei man enttäuscht, sagte sie. Weitere Schritte würden nun geprüft. Kuratorin Angelina Whalley erklärte: "Bis zum letzten Urteil kann es noch ein Jahr dauern." Auch insofern werden die plastinierten Körper vorerst wohl keine Ruhe finden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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OVG Berlin-Brandenburg zu Leichen-Präparaten: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17830 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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