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OVG muss über Coronademo entscheiden: Polizei und "Quer­denker" legen Beschwerde ein

von Hasso Suliak

28.08.2020

Demonstranten im Umfeld des Brandenburger Tors bei der Anti-Corona-Demo am 01. August.

picture alliance / SULUPRESS.DE | Marc Vorwerk/SULUPRESS.DE

Lange hielt der Beschluss des VG Berlin nicht. Dieses hatte die für Samstag geplante Anti-Corona-Demo zunächst unter Auflagen erlaubt. Nun haben sowohl die Polizei als auch der Veranstalter Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt.

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Sowohl die Berliner Polizei als auch die Veranstalter-Initiative Querdenken 711 akzeptieren die Stunden zuvor getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin, die Demonstration gegen die Corona-Politik unter Auflagen zu erlauben, nicht. Der Polzeipräsident von Berlin, zugleich Versammlungsbehörde, legte am Freitagnachmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein, wie ein Gerichtssprecher laut dpa sagte. Die Begründung der Polizei werde noch im Verlauf des Abends nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme.

Doch auch die Veranstalter kündigten gegenüber LTO an, gegen den Beschluss des VG Berlin vorzugehen. Querdenker-Anwalt Ralf Ludwig sagte, die massiven Auflagen, die das VG gefordert hatte, seien in der Kürze der Zeit für den Veranstalter so nicht zu stemmen. Ludwig bezog sich vor allem auf die vom Gericht geforderte Verlegung der Bühne. Während ursprünglich eine "sternförmige" Veranstaltung geplant gewesen sei, hatte das VG gefordert, die Kundgebung vollständig in eine Richtung, entlang der Straße des 17. Juni, stattfinden zu lassen. Dies scheint die Veranstalter offenbar zu überfordern: "Will uns denn das VG zusätzliche zehn Kilometer-Kabel zur Vefügung stellen?" Ludwig monierte, dass das VG die ursprüngliche Planung komplett über den Haufen geworfen habe.

Vermutlich wird das OVG noch am (heutigen) Freitagabend seine Entscheidung verkünden. Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Veranstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Würde das OVG hingegen die Entscheidung der ersten Instanz aufheben und der Polizei mit ihrem Verbot Recht geben, könnten die Anmelder der Demonstration kurzfristig noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.

Mit Material von dpa

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Hasso Suliak, OVG muss über Coronademo entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42637 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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