Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: OVG Berlin-Bran­den­burg muss über Schutz jüdi­scher Stu­denten ent­scheiden

18.08.2026

Der Nahostkonflikt sorgt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig für Proteste und Gewalt. Ein jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor die Gerichte. In der Berufungsinstanz geht es um eine Grundsatzfrage.

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Der Streit um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zwischen einem jüdischen Studenten und der Freien Universität Berlin (FU) geht in eine neue Runde. Lahav Shapira akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin (Urt. v. 23.03.2026, Az. 12 K 356/24) nicht, das seine Klage gegen die FU abgewiesen hatte. Seine Anwälte haben am Montag die Berufungsbegründung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg abgegeben, wie sie mitteilten.

"Uns überzeugt die Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht", sagte Shapiras Anwältin, Kristin Pietrzyk, der dpa. Die Richter hatten im März die Abweisung der Klage damit begründet, dass das Berliner Hochschulgesetz die Universität zwar dazu verpflichte, Diskriminierung vorzubeugen und sie zu beseitigen – individuell einklagbare Rechte ergäben sich daraus aber nicht. Die maßgebliche Regelung des § 5b Abs. 2 Hochschulgesetz enthalte vielmehr nur einen objektiv-rechtlichen Auftrag an die Hochschulen. Zuvor hatte das VG die Hochschule aufgefordert, Informationen dazu vorzulegen, was sie konkret unternimmt, um der Diskriminierung jüdischer Studierender vorzubeugen

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu. Wann der Fall vor dem OVG verhandelt wird, ist offen.

Verbände: "Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht"

Die Entscheidung Shapiras, gegen das Urteil vorzugehen, wird von mehreren Organisationen positiv bewertet. Die Berufung sei ein wichtiger Schritt zur Schließung "einer bestehenden Rechtslücke", erklärte Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS). "Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zeigt eine erhebliche Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht auf."

Laut RIAS-Projektleiterin Julia Kopp sind viele jüdische Studierende an Hochschulen mit unterschiedlichen Formen von Antisemitismus konfrontiert. "Dabei erleben sie häufig, dass ihre Erfahrungen infrage gestellt oder nicht ernst genommen werden. Betroffene fühlen sich von Institutionen alleingelassen", so Kopp.

Ähnlich äußerte sich Julia Bernstein vom Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender und ergänzte: "Verbürgte Schutzrechte von Universitätsangehörigen gegen ein antisemitisches Klima an Hochschulen müssen durchsetzbar sein. Andernfalls bleiben sie wirkungslos."

Auch das Strafverfahren geht weiter 

Shapira hatte gegen die FU geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem damaligen Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden war. Auch strafrechtlich ist der Fall nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ein Urteil des Landgerichts Berlins Revision eingelegt. Dieses hatte im April im Berufungsprozess den Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 Strafgesetzbuch (StGB) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anders als die Vorinstanz ging das Gericht nicht von einer antisemitisch motivierten Tat aus. Das Amtsgericht (AG) Tiergarten hatte dagegen von einem "antisemitischen Gewaltexzess" gesprochen und drei Jahre Haft verhängt.

Shapira, Bruder des bekannten Comedians Shahak Shapira, tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf und zeigte sich seinerzeit enttäuscht über das Urteil. Der Student war bei dem brutalen Angriff vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 schwer verletzt worden. Er erlitt unter anderem Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung.

Wann sich das Berliner Kammergericht als nächste Instanz mit dem Fall befasst, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch offen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60669 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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