OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot: Kein Niqab am Steuer

29.04.2025

Kann ein Niqab am Steuer ausnahmsweise für muslimische Frauen zugelassen werden? Die Frage ist seit Jahren umstritten. Das OVG Berlin-Brandenburg nimmt dazu Stellung und bleibt auf der Rechtsprechungslinie anderer Oberverwaltungsgerichte.

Muslimische Frauen dürfen beim Autofahren keinen Gesichtsschleier (Niqab) tragen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin bestätigt und den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit bleibt es bei der Entscheidung, dass es keine Ausnahmegenehmigung für das Tragen einer Gesichtsverschleierung am Steuer gibt (Beschl. v. 25.04.2025 Az. OVG 1 N 17/25). 

Die Klägerin, eine 33-jährige Muslimin, hatte geltend gemacht, dass sie sich aus religiösen Gründen nur vollverschleiert in der Öffentlichkeit zeigen dürfe – auch im Auto, da sie dort den Blicken fremder Menschen ausgesetzt sei. Daher beantragte sie eine Ausnahmegenehmigung, um während der Fahrt ihr Gesicht bis auf die Augenpartie verhüllen zu dürfen. Das VG Berlin hatte diesen Antrag bereits im Januar 2025 abgewiesen. 

Das Oberverwaltungsgericht schloss sich nun dieser Einschätzung an. Die Richterinnen und Richter sahen keine hinreichenden Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der Vorinstanz. Auch Verfahrensfehler konnten nicht festgestellt werden. In der Urteilsbegründung hieß es, dass das zeitlich und örtlich begrenzte Verbot keine schwerwiegende Beeinträchtigung der Religionsfreiheit darstelle. Zudem sei der Eingriff gerechtfertigt, da er der automatisierten Verkehrsüberwachung diene und im öffentlichen Interesse liege. 

Der OVG-Beschluss ist rechtskräftig.

OVG hält sich an höchstrichterlicher Linie

Mit seiner Entscheidung schließt sich das OVG Berlin-Brandenburg eine Reihe von Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichte an, die als Kernargument für ein Niqab-Verbot am Steuer, die Möglichkeit der automatisierten Identitätsfeststellung der Fahrerin akzeptieren. Daneben wurde auch bislang vor Gericht argumentiert, der Schleier beeinträchtige die Rundumsicht. Außerdem verhindere er die nonverbale Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern

Der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg fällt in eine Zeit, in der in Berlin der Streit um das umstrittene Neutralitätsgesetz wieder auflebt. Seit 2023 dürfen Lehrerinnen in Berlin mit Kopftuch arbeiten. Die Fraktion der Grünen fordert nun die Abschaffung des Kopftuchverbots auch für Beamtinnen in der Polizei und in der Justiz. 

dpa/pa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57090 (abgerufen am: 22.05.2025 )

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