Die umstrittene Müggelsee-Flugroute zum neuen Flughafen der Hauptstadt ist rechtens. Das entschied am Freitag das OVG Berlin-Brandenburg.
Geklagt hatten Anwohner und Naturschutzverbände, die eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung forderten. Ihre Argumentation: Die nun vorgesehene Route weiche erheblich von der Grobplanung in der Planfeststellung ab.
Dem wollte sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nicht anschließen. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting erklärte, eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung für Flugrouten sei nicht vorgesehen. Soweit die beim Bau des Flughafens durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung unzureichend sein sollte, habe der Senat die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses zu akzeptieren.
Zwar könne sich die Lage anders darstellen, wenn die Route deutlich von der Grobplanung in der Planfeststellung abweiche, und die sich dadurch auftuenden Probleme im Planfeststellungsbeschluss nicht gelöst würden. Letzteres sei hier aber gerade nicht der Fall.
Auch die Führung der Route über sogenannte ruhige Gebiete sei nicht zu beanstanden. Es bestehe insoweit kein Verschlechterungsverbot. Auch spreche aus rechtlichen Gründen nichts dagegen, dem Schutz stärker lärmbetroffener Siedlungsgebiete Vorrang vor dem Schutz von Erholungsräumen zu gewähren.
Damit blieben die Anwohner aus dem Südosten der Hauptstadt erfolglos - anders als jene aus dem Südwesten, wo das Gericht im Januar die Wannsee-Route gekippt hatte.
cvl/dpa/LTO-Redaktion
Schlappe für BER-Anwohner und Naturschutzverbände: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8940 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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