Das Entsorgungsunternehmen muss das Wertstoffsammelsystem zunächst im bisherigen Umfang nicht einstellen. Dies entschied der 11. Senat des OVG mit einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss. Damit hat es eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die hiergegen erhobenen Beschwerden zurückgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) ist wie das Verwaltungsgericht (VG) davon ausgegangen, dass die Rechtmäßigkeit der Untersagungsanordnung wegen der Komplexität insbesondere der zu prüfenden europarechtlichen Fragen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend geprüft werden könne.
Unter diesen Umständen überwiege das Interesse des privaten Entsorgers daran, das seit 2004 aufgebaute Sammelsystem im vorhandenen Umfang vorläufig fortzuführen, die gegenläufigen Interessen der Senatsverwaltung und der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) (Beschl. v. 13.10.2011, Az. 11 S 67.10).
Private vs. öffentlich-rechtliche Entsorger
Die Senatsverwaltung hatte dem privaten Entsorger ALBA im August 2010 untersagt, die für die Sammlung von Verpackungsmaterial eingeführte "Gelbe Tonne" auch für das Sammeln stoffgleicher Nichtverpackungsabfälle wie metallische Gegenstände, Kunststoffe, Holz oder unzerstörte Elektrokleingeräte zu nutzen, die so genannte Gelbe Tonne plus. Diese Abfälle seien dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.
Auf den dagegen gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte das VG entschieden, dass das Sammelsystem bis zur Entscheidung über die Klage gegen die Untersagungsverfügung zwar nicht ausgebaut, aber im bisherigen Umfang, d.h. in bis zu 410.000 Berliner Haushalten, fortgeführt werden dürfe.
Die Beschwerde der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und der BSR, die mit der so genannten "Orange Box" im Wesentlichen die gleichen Wertstoffe sammeln, sah der Senat des OVG nun im Ergebnis als unbegründet an.
tko/LTO-Redaktion
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OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4590 (abgerufen am: 17.02.2025 )
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