Eine Afghanin klagt die ihr und ihrer Familie von der Bundesregierung zugesagten Visa ein. Nachdem das VG Berlin in ihrem Sinn entschieden hat, liegt der Fall beim OVG, das die Vollziehung des VG-Beschlusses nun vorläufig aussetzt.
Im Streit um Visa für eine Afghanin und ihre Familie zur Einreise nach Deutschland hat die Bundesregierung erreicht, dass ihnen die Dokumente zunächst nicht erteilt werden müssen. Hierzu ist sie nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG 8 L 290/25) eigentlich verpflichtet. Nach einer Beschwerde des Auswärtigen Amtes liegt der Fall nun in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg – und dessen 6. Senat hat die Vollziehung der VG-Entscheidung am Mittwoch vorläufig ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher auf LTO-Anfrage mitteilte.
Durch diesen sogenannten Hängebeschluss (v. 30.07.2025, Az. OVG 6 S 39/25) – eine Art Eilbeschluss im laufenden Eilverfahren – soll vermieden werden, dass vor einer Entscheidung im Eilverfahren irreversible Tatsachen geschaffen würden. Stellte das Auswärtige Amt der Juradozentin und ihrer Familie die beantragten Visa aus und ließe man sie einreisen, wären solche Fakten geschaffen worden. In dem Fall, dass das OVG den Beschluss des VG Berlin aufhöbe, ließe sich die Einreise nur durch eine Abschiebung rückgängig machen. Abschiebungen nach Afghanistan finden derzeit aber nicht regelmäßig statt, bislang nur bei verurteilten schwerer Straftätern.
Der Hängebeschluss beruht laut Gerichtssprecher allein auf einer Folgenabwägung. Eine Entscheidung in der Sache ist damit nicht verbunden. Diese beabsichtigt der zuständige 6. Senat nach Angaben des Sprechers so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende August, zu treffen. Derzeit liefen jedoch noch Fristen für Stellungnahmen.
Familie wartet in Pakistan auf Entscheidung
Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, das die Bundesregierung nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ausgearbeitet hatte. Im vorliegenden Fall geht es um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten.
Wie LTO berichtete, entschied die 8. Kammer des VG Berlin vor gut drei Wochen, die Bundesregierung habe sich "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden". Die anfangs erteilte Aufnahmezusage Teil 1 sei bereits ein Verwaltungsakt, der Rechtswirkungen entfalte. Der oft erst kurz vor Abflug ausgehändigte Teil 2 sei für einen Anspruch auf Visumserteilung nicht notwendig; hierbei handle es sich nur um eine Mitteilung, keinen Akt mit Regelungscharakter, entschied das Gericht. Von der durch Teil 1 eingegangen Bindung könne sich Deutschland nur durch wirksamen Widerruf aus einem bestimmten Widerrufsgrund lösen. Dies sei hier nicht geschehen.
Rund 2.400 Menschen warten auf ein Visum
Zudem gebe es keine Sicherheitsbedenken und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt. Das Bundesinnenministerium betont, für Menschen im Verfahren, die sich in Pakistan aufhielten, werde die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch die Bundesregierung organisiert.
Die neue schwarz-rote Bundesregierung hatte die Aufnahmeprogramme Anfang Mai ausgesetzt. Die erklärte Absicht ist, die Programme zu beenden. Außenminister Johann Wadephul (CDU) hat aber inzwischen klargestellt, in Pakistan wartenden Afghanen mit einer rechtsverbindlichen Zusage ein Visum zu erteilen. Um zu wissen, in welchen Fällen eine verbindliche Zusage vorliegt, wird man das Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg im Auswärtigen Amt genau beobachten.
Seit Juni sind etliche Klagen von Ortskräften und anderer Personen mit einer nach ihrer Auffassung gültigen Zusage anhängig. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen sind danach etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.
mk/ail/dpa/LTO-Redaktion
Hängebeschluss zum Afghanistan-Aufnahmeprogramm: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57805 (abgerufen am: 05.03.2026 )
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