OVG Berlin-Brandenburg: Grünes Licht für Rodung auf dem Tesla-Gelände

21.02.2020

Für Tesla kann es weitergehen mit der Rodung des Geländes für seine erste Fabrik in Europa. Das OVG Berlin-Brandenburg hat zwei Eilanträge von Umweltschützern zurückgewiesen. Erste Reaktionen sind unterschiedlich.

Der US-Elektroautobauer Tesla kann mit den Vorbereitungen für den Bau seiner ersten europäischen Fabrik in Grünheide bei Berlin weitermachen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Eilanträge zweier Umweltverbände gegen die vorzeitige Zulassung des Rodens am Donnerstagabend in zweiter Instanz zurück (Beschl. v. 20.02.2020, Az 11 S 8.20). Damit gibt es grünes Licht für Tesla, noch vor Beginn der Vegetationsperiode weiter Bäume auf einem Teil des Geländes zu fällen - es geht zunächst um rund 90 Hektar. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das Brandenburger Landesumweltamt hatte den vorzeitigen Beginn des Bäumefällens gebilligt, die komplette Genehmigung für den Bau der Fabrik steht aber aus. Der Umweltverband Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern hatten die Rodung auf dem Gelände stoppen wollen. Beide hatten davor gewarnt, dass schon vollendete Tatsachen geschaffen würden, ließe man die Rodung weiterhin zu. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Eilanträge beider Verbände jedoch vergangene Woche ab. Die Grüne Liga legte Beschwerde ein. Das OVG untersagte dann vorerst die weitere Rodung.

Jetzt dürfen die Rodungsarbeiten aber wieder fortgeführt werden. Das OVG erklärte in seiner Begründung, die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage seien zu Recht bejaht worden. Die zuständige Behörde habe den Ablauf der Frist für Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bis März nicht abwarten müssen, weil sie die erforderlichen Erkenntnisse habe, um zu beurteilen, ob das Vorhaben voraussichtlich genehmigungsfähig sei.

Rodung soll bis Ende Februar abgeschlossen sein

Tesla will in Grünheide bei Berlin ab nächstem Jahr rund 500.000 Elektrofahrzeuge im Jahr bauen. Wegen des Beginns der Vegetationsperiode sollte die Rodung auf dem Gelände bis Ende Februar abgeschlossen sein - das ist nun auch noch zeitlich möglich. Das Gelände, auf dem der Wald steht, ist als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Die ersten Reaktionen Brandenburger Politiker sind positiv, der unterlegene Umweltverband Grüne Liga zeigte sich dagegen enttäuscht. In der deutschen Wirtschaft war vor einem Scheitern des Großprojekts gewarnt worden.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) sagte der Bild-Zeitung: "Wir nehmen das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis." Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Klara Geywitz schrieb bei Twitter: "Gute Nachricht für Tesla und Brandenburg. Freie Fahrt für Autos der Zukunft statt Prinzipienreiterei um Kiefernplantagen." Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte am Freitag auf seiner Baltikum-Reise in Litauens Hauptstadt Vilnius: "Das ist ein gutes Urteil für den Umweltschutz, Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien." Das Urteil sei ein wichtiges Signal für eine klimafreundliche und CO2-neutrale Autoindustrie in Deutschland. Die Grüne Liga zeigte sich hingegen enttäuscht. Ihr Dirk Teßmer sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir waren optimistisch, dass es anders ausgeht."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40417 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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