Das LG, der BGH und das BVerfG haben bereits entschieden, dass der frühere SS-Mann Oskar Gröning in Haft muss. Danach lehnte die Staatsanwaltschaft ein Gnadengesuch des Mannes ab. Nun versucht er es beim Justizministerium Niedersachsen.
Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch beim niedersächsischen Justizministerium eingereicht. Das teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag mit.
Nachdem zuvor die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Gesuch abgewiesen hatte, muss nun Justizministerin Barbara Havliza (CDU) die endgültige Entscheidung über einen Haftantritt fällen. "Der Vorgang wird jetzt hier bearbeitet", sagte die Sprecherin in Hannover. "Gnadengesuche sind nicht fristgebunden, gleichwohl sind sie stets als Eilsache zu behandeln." Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte sie nicht.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover hat bislang keine Ladung zum Haftantritt an Gröning geschickt, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Sollte der 96-Jährige tatsächlich ins Gefängnis müssen, wäre er der mit Abstand älteste Häftling in Niedersachsen. Derzeit sei der älteste Mann in einer Justizvollzugsanstalt 83 Jahre alt, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover Mitte Februar erklärte, die älteste weibliche Gefangene ist 78 Jahre.
Die Anklagebehörde müsste mit der Ladung nicht bis zu einem Ergebnis des Gnadengesuchs warten, es hat keine hemmende Wirkung. Damit könnte Gröning ein baldiger Haftantritt drohen. Die Staatsanwaltschaft Hannover kündigte im vergangenen Dezember an, ihm zeitnah die Ladung zu schicken.
Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz das Geld der Verschleppten gezählt und nach Berlin weitergeleitet hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016. Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Verfassungsbeschwerde ab, womit der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft war.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Früherer SS-Mann: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27305 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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