Gnadengesuch abgelehnt: Oskar Grö­ning muss Haft­strafe ant­reten

17.01.2018

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat das Gnadengesuch von Oskar Gröning abgelehnt. Der 96-jährige frühere SS-Mann soll nun zügig die Haft antreten.

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit. Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Haftstrafe verurteilt worden.

Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Grönings Verfassungsbeschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember abgewiesen.

dpa/tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gnadengesuch abgelehnt: Oskar Gröning muss Haftstrafe antreten . In: Legal Tribune Online, 17.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26523/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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