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Fall Pistorius: Staats­anwalt­schaft legt Beru­fung ein

17.08.2015

Oscar Pistorius bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2014

Bild: Phill Magakoe / POOL / AFP

Der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius wurde vergangenes Jahr wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin verurteilt. Das reicht der Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Sie will die Verurteilung wegen Mordes.

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Im Fall des beinamputierten früheren Sprinters Oscar Pistorius hat die südafrikanische Staatsanwaltschaft am Montag offiziell Berufung eingelegt. Sie will in zweiter Instanz eine Verurteilung des 28-Jährigen wegen Mordes statt fahrlässiger Tötung erreichen. Pistorius, der im Oktober wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, wird am Freitag nach 10 Monaten Haft in den Hausarrest entlassen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Luvuyo Mfaku, betonte, das Einreichen der Berufungsunterlagen sei im Wesentlichen verfahrensrechtlicher Natur und habe nichts mit Pistorius' bevorstehender Freilassung zu tun. Experten gehen davon aus, dass Pistorius im Berufungsverfahren eine längere Haftstrafe drohen könnte. Sollte dies der Fall sein, müsste er wieder ins Gefängnis. Die Umwandlung einer Haftstrafe in Hausarrest ist in Südafrika erst nach Ableistung von einem Sechstel der Strafe möglich.

Im Hausarrest wird Pistorius keine Fußfessel tragen müssen, bestätigte ein Sprecher der Gefängnisbehörden. Diese werden normalerweise am Knöchel getragen. Pistorius wurden als Kind wegen eines Gendefekts beide Beine unterhalb der Knie amputiert. Als Sprinter wurde er weltweit bekannt, als er mit seinen High-Tech-Prothesen aus Carbon bei den Paralympics Rekorde brach.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Fall Pistorius: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein . In: Legal Tribune Online, 17.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16631/ (abgerufen am: 27.06.2022 )

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