Kein Ende in Sicht: Nachdem vergangene Woche das Strafmaß für Oscar Pistorius verkündet wurde, kündigte die Staatsanwaltschaft nun an, Berufung einlegen zu wollen. Der beinamputierte Sportler wurde wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der Justizfall Pistorius scheint noch nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft im südafrikanischen Pretoria will gegen das Urteil Berufung einlegen. Das berichtet unter anderem die FAZ. Pistorius war bereits im September wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß wurde allerdings erst in der letzten Woche verkündet. Der Sportler muss für fünf Jahre ins Gefängnis.
Dem Medienbericht zufolge sehe die Staatsanwaltschaft hinreichende Argumente, den Fall neu aufzurollen. Nicht nur das Strafmaß soll angefochten werden. Auch mit dem Schuldspruch sei man nicht zufrieden. Im Falle einer Berufungsverhandlung könnte Pistorius schließlich doch noch wegen Mordes verurteilt werden, heißt es. Das Gericht muss die Berufung allerdings noch zulassen. Offiziell ist diese noch nicht beantragt.
una/LTO-Redaktion
Verurteilung von Oscar Pistorius: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13614 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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