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"Murder" statt fahrlässiger Tötung: Schär­feres Urteil gegen Oscar Pis­to­rius

03.12.2015

Oscar Pistorius

Bild: Phill Magakoe / POOL / AFP

Der Ex-Sprinter aus Südafrika ist nun wegen 'Murder' an seiner Freundin verurteilt worden. Das Gericht hob auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung auf. Das Strafmaß steht noch nicht fest.

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Ein südafrikanisches Berufungsgericht hat ein schärferes Urteil gegen den früheren Sprint-Star Oscar Pistorius gesprochen. Die vorherige Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei falsch gewesen, sagte Richter Eric Leach am Donnerstag in Bloemfontein zur Begründung.

Es steht jedoch noch nicht fest, wie hoch die Haftstrafe ausfallen wird. Nach deutschem Recht entspricht der Tatbestand "Murder" am ehesten dem Totschlag. In Südafrika steht darauf eine Strafe von mindestens 15 Jahren Haft. Unter besonderen mildernden Umständen könnte das Gericht der ersten Instanz, das im nächsten Jahr auch das neue Strafmaß festlegen soll, eine geringere Strafe als 15 Jahre verhängen.

Das Strafmaß wird wohl erst im nächsten Jahr verkündet. Höchstwahrscheinlich müsste Pistorius dann wieder ins Gefängnis Kgosi Mampuru II in der Hauptstadt Pretoria zurückkehren, denn die Umwandlung einer Haftstrafe in Hausarrest ist in Südafrika erst nach Ableistung von einem Sechstel der Strafe möglich. Bis zur Verhängung der neuen Strafe darf der 29-Jährige aber zunächst weiter unter Hausarrest in der Villa seines Onkels in Pretoria bleiben.

Keine neuen Zeugen gehört

Der unterhalb der Knie amputierte Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Der Sportler beteuerte stets, einen Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben.

Pistorius war deshalb im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das damalige Strafmaß lautete zwar fünf Jahre Haft - er wurde jedoch im Oktober nach einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen. Den Rest seiner Strafe sollte er unter Auflagen in der Luxusvilla seines Onkels in Pretoria absitzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch gegen das Urteil Berufung eingelegt und mindestens 15 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Pistorius' Anwälte hatten an der erstinstanzlich verhängten Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung festhalten wollen. Die fünf Richter am obersten Berufungsgericht haben das vorherige Urteil gegen den Ex-Sportler in den vergangenen vier Wochen geprüft, jedoch keine neuen Zeugen gehört, sondern nur die Akten der ersten Instanz untersucht.

Pistorius startete 2012 als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold.

dpa/ahe/LTO-Redaktion

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"Murder" statt fahrlässiger Tötung: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17745 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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