ArbG Berlin: Abfindung nach Entlassung: Olympiasiegerin Büttner-Janz erhält 590.000 Euro

04.09.2012

Die zweifache Turn-Olympiasiegerin Karin Büttner-Janz bekommt nach ihrer Entlassung als Chefärztin eine Abfindung von 590.000 Euro. Die frühere Spitzenturnerin ging am Dienstag vor dem Berliner Arbeitsgericht auf den Gütevorschlag von Richterin Beate Aster ein.

Die Medizinerin zog vor Gericht ihre Klage gegen drei Kündigungen seitens des Vivantes-Klinikkonzerns zurück. Im Gegenzug erhält Büttner-Janz ausstehende Beträge ihres 250.000-Euro-Jahresgehalts.

Die Orthopädin gab sich nach Ende des Rechtsstreits sehr zufrieden: "Ich freue mich, dass ich aus meiner Sicht gewonnen habe." Die 60-Jährige hatte die orthopädischen Kliniken in Friedrichshain und am Urban in Kreuzberg geleitet. Zum Zankapfel wurde unter anderem ihre Beziehung zu einer leitenden Mitarbeiterin der Klinik. Vivantes hatte stets betont, die gleichgeschlechtliche Beziehung habe keine Rolle bei der Kündigung gespielt. Die Ärztin habe vielmehr die Geschäftsleitung in einer E-Mail verunglimpft.

Büttner-Janz hatte noch zu Beginn der Verhandlung gesagt: "Ich möchte herzlich bitten, dass ich zurück an meinen Arbeitsplatz kann." Auch im Mai hatte die zweifache Goldmedaillengewinnerin der Olympischen Spiele 1972 von München eine gütliche Einigung über ihre Anwälte abgelehnt. Jetzt hatte Richterin Aster darauf verwiesen, dass mit einer Ausnahme sämtliche Ärzte der Friedrichshainer Klinik nicht mehr zu einer Zusammenarbeit bereit
seien. Nach 45 Minuten Beratung einigten sich die Parteien.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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ArbG Berlin: Abfindung nach Entlassung: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6994 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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