Die alleinige Mieterin kündigt die Wohnung, der Ex-Partner bleibt zunächst und verlangt dann für seinen Auszug auch noch Schadensersatz von der Vermieterin. Mit dem Fall beschäftigte sich das OLG Zweibrücken – allerdings nicht allzu lange.
Auch wenn ihm die Wohnung seiner Ex-Partnerin wohl gefallen hat, ein Besitzrecht an dieser hatte der Mann nicht. Vor dem Landgericht (LG) Landau in der Pfalz war er von der Vermieterin seiner Ex-Partnerin verklagt worden. Sie verlangte, dass er die Wohnung herausgibt und Schadensersatz zahlt. Das LG bestätigte die Ansicht der Vermieterin: Der Mann habe keinerlei Besitzrecht an der Wohnung (Urt. v. 31.03.2026, Az. 4 O 154/25).
Dagegen ging der Mann, der offenbar zwischenzeitlich ausgezogen war, vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in Berufung. Nach einem richterlichen Hinweis ließ er die Berufung allerdings fallen, sodass das Verfahren mit einem Beschluss endete (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.08.2026, Az. 4 U 38/26).
Kündigung nicht unwirksam
Er meinte, ein Recht darauf zu haben, in der Wohnung zu bleiben. Zudem forderte er Schadensersatz von der Vermieterin für die Kosten seines Auszugs.
Die Kündigung sei unwirksam, denn die Vermieterin habe seine Ex-Partnerin unter Druck gesetzt, so die Ansicht des Mannes. Bestätigt hat das die Ex-Partnerin als Zeugin vor Gericht aber nicht, erklärte eine Sprecherin des OLG telefonisch auf Anfrage von LTO. Das Gericht entschied, dass kein Raum für ein abgeleitetes Besitzrecht aus dem Mietvertrag seiner Ex-Partnerin bestehe, nachdem die Ex-Partnerin ausgezogen ist und anschließend kündigte. Der Mann sei vor ihrem Auszug mehrfach gegenüber seiner Ex-Partnerin gewalttätig geworden.
Auch eine stillschweigende Verlängerung eines Mietverhältnisses im Sinne von § 545 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sei nicht erfolgt. Damit bleibt es beim Urteil des LG Landau in der Pfalz.
sjm/LTO-Redaktion
OLG Zweibrücken: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60794 (abgerufen am: 07.10.2026 )
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