Die Umsturzpläne der "Kaiserreichsgruppe" beschäftigen weiter die Justiz. Das OLG München verurteilte drei weitere ältere Männer wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation. Weitere Verfahren laufen noch.
Im Mai 2022 soll die "Kaiserreichsgruppe" geplant haben, Deutschland durch Anschläge auf die Stromversorgung und den Sturz der Regierung ins Chaos zu stürzen. Auch vier Jahre später dauert die strafrechtliche Aufarbeitung der Umsturzpläne der "Vereinten Patrioten" noch an. Mit dem Oberlandesgericht (OLG) München hat nun ein weiteres OLG Mitglieder der Gruppe verurteilt (Urt. v. 21.05.2026, Az. 6 St 5/25). Ein Ende der Verfahren ist aber noch lange nicht in Sicht.
Im Münchner Fall waren drei ältere Männer angeklagt: Achim M. (60 Jahre), Joachim K. (71 Jahre) und Rainer S. (62 Jahre). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. unter anderem die Verfassung von 1871 "überarbeitet" und sich in Telegram-Chats bereit erklärt hatte, am Umsturz mitzuwirken. K. habe als Administrator von Chatgruppen fungiert und für die Gruppierung einen Brief an den russischen Präsidenten Wladimir Putin verfasst und abschicken lassen. Ob Putin den Brief gelesen habe, sei unbekannt, so der Vorsitzende Richter. Alle drei Angeklagten hätten zugesagt, nach der "Wiederherstellung" des Deutschen Reiches Ministerposten zu übernehmen.
Das Gericht verhängte gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen von zwei Jahren drei Monaten (S.), einem Jahr und neun Monaten (K.) bzw. einem Jahr und vier Monaten (M.). Die Strafen für M. und K. wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil beruht auf einer Verständigung, in deren Zuge die drei den Tatvorwurf vollumfänglich gestanden hatten. Dabei hatten die Angeklagten auch auf Nachfragen geantwortet. Die Geständnisse seien durch die Vernehmungen von Kriminalbeamten und den Führer des verdeckten Ermittlers bestätigt und ergänzt worden.
Gericht wertet "Kaiserreichsgruppe" als terroristische Vereinigung
Das Gericht befand, die Gruppierung sei zwar "exotisch" und es sei auch mehr als fraglich, ob Erfolgsaussichten bestanden hätten, das Deutsche Reich wiederzuerrichten. Das schon deshalb, weil der vermeintliche Waffenlieferant ein verdeckter Ermittler des LKA Rheinland-Pfalz gewesen sei.
Positive Erfolgsaussichten sind aber nicht Voraussetzung für die Strafbarkeit. Jeder dürfe spinnen, wie er wolle, so der Vorsitzende Richter Jochen Bösl; aber die Grenze sei dort erreicht, wo Waffengewalt eingesetzt werden solle. Diese Grenze sei hier weit überschritten gewesen.
Die Handlungen von S. wertete es als mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie als Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens nach §§ 83 Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). K. und M. wurden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens nach §§ 83 Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, 27 Abs. 1 StGB verurteilt.
Die Aussetzung zur Bewährung begründete der Senat im Fall von K. und M. damit, dass sie durch die erlittene Untersuchungshaft bereits hinreichend beeindruckt seien und sich glaubhaft von der Reichsbürger-Bewegung distanziert hätten.
Umsturzpläne: Noch viele Verfahren anhängig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung und die Generalstaatsanwaltschaft München können noch innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Es ist nicht das erste Urteil dieser Art. Zuletzt hatte das OLG Koblenz im März 2025 vier Rädelsführer der Gruppe "Vereinte Patrioten", sowie ein weiteres Mitglied nach 106 Verhandlungstagen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zuvor waren schon in Hamburg und Düsseldorf Urteile gegen verschiedene Mitglieder der Gruppe gefällt worden.
Vor dem OLG Stuttgart läuft seit 2024 bereits die Hauptverhandlung in einem Prozess gegen neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe. Bis 2028 sind noch weit über 100 Verhandlungstermine angesetzt. Auch das Verfahren gegen neun mutmaßliche Mitglieder der "Gruppe Reuß" um Heinrich XIII. Prinz Reuß vor dem OLG Frankfurt a. M. läuft seit 2024, ebenso eines gegen acht Mitglieder vor dem OLG München. Für das Verfahren in Frankfurt war sogar eine eigene Halle, umgeben mit Stacheldrahtzaun, gebaut worden.
jh/LTO-Redaktion
OLG München verurteilt weitere Mitglieder der "Vereinten Patrioten": . In: Legal Tribune Online, 22.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60033 (abgerufen am: 10.06.2026 )
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