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OLG Jena verurteilt Ford: Geschäfts­ge­heim­nisse von Zulie­ferer ver­letzt

08.12.2015

Kfz-Produktionslinie (Symbolbild)

Bild: © Rainer Plendl - fotolia.com

Ford muss wegen weitergegebener Geschäftsgeheimnisse Schadensersatz an den Thüringer Zulieferer Mitec zahlen. Das Urteil des OLG Jena vom Dienstag könnte jedoch nur eine weitere Etappe in dem bereits seit sechs Jahren andauernden Streit sein.

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Der Autobauer Ford hafte dafür, dass Zeichnungen und Daten für ein Mitec-Teil zur Verringerung von Motorgeräuschen und Vibrationen an einen anderen Zulieferer gegangen seien, begründete das Oberlandesgericht (OLG) Jena seine Entscheidung. Ford habe damit gegen die Pflicht verstoßen, Geschäftsgeheimnisse der Eisenacher Mitec AG zu wahren und nicht an Konkurrenten weiter zu geben. Rechte an den Mitec-Zeichnungen habe der Autobauer nicht erworben. Bei seiner Entscheidung stützte sich der 5. Senat des OLG auf Gutachten und Zeugenaussagen (Urt. v. 08.12.2015, Az. 5 U 1042/12).

Das Gericht wies damit die Berufung der Ford Motor Company gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Meiningen von 2012 zurück. Das LG hatte Mitec ebenfalls Schadensersatz zugesprochen, die Zahlungspflicht von Ford seinerzeit allerdings mit dem vorzeitigen Aus einer langfristigen Liefervereinbarung mit dem Thüringer Unternehmen begründet.

Nach der grundsätzlichen Entscheidung müsse die Höhe der Zahlungen im weiteren Verfahren noch geklärt werden, sagte ein Sprecher des OLG. Das weitere Verfahren hänge jedoch davon ab, ob Ford Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlege.  

Mitec hatte dem Autohersteller vorgeworfen, Know-how kopiert beziehungsweise das veranlasst zu haben. Lieferanten von Ford in Japan und Mexiko würden die kopierten Systeme bis heute produzieren. Als Schaden hatte der Mitec-Vorstand bisher einen zweistelligen Millionenbetrag genannt. Die Mitec AG beschäftigt nach eigenen Angaben etwa 800 Mitarbeiter in Deutschland, China und den USA.

Der Rechtsstreit läuft seit etwa sechs Jahren. Allein drei Jahre hatte es über alle Instanzen gedauert, bis der Gerichtsstandort - Deutschland statt USA - festgelegt war.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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OLG Jena verurteilt Ford: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17794 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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