Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 03:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-werbeslogan-eines-milchprodukteherstellers-untersagt
Fenster schließen
Artikel drucken
2487

OLG Stuttgart: Werbeslogan eines Milchprodukteherstellers untersagt

06.02.2011

Ein bekannter Hersteller von Milchprodukten darf nicht weiter mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Früchtequark Werbung machen. Das OLG Stuttgart gab damit einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt und hob eine Entscheidung des LG Stuttgart auf.

Anzeige

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaussage "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert: zwar weise das Produkt den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthalte aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das "tägliche Glas Milch" durch den (zuckerhaltigen) Früchtequark ersetzen.

Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Der Verbraucher werde durch die Aussage nicht irregeführt, da er das Produkt lediglich als Ergänzung zu Milch begreife. Zur Information über die Zusammensetzung könne er das Zutatenverzeichnis lesen, aus dem sich der Zuckeranteil ergebe.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit seinem am Freitag verkündeten Urteil die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

plö/LTO-Redaktion

Mehr auf LTO.de

Irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln: "Klarheit und Wahrheit" am Pranger

Lebensmittel-Rückrufe: Teuer, imageschädigend und nicht immer nötig

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2487 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Lebensmittelrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Lebensmittel
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Werbung
Vegane Bouletten in einer Verkaufsschale mit der Aufschrift "keine Bouletten" 06.03.2026
Verbraucherschutz

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments:

Das "Veggie-Burger"-Verbot wird auf­ge­weicht

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

Artikel lesen
Verschiedenfarbige E-Zigaretten auf rosa Hintergrund 13.02.2026
Verbraucherschutz

OLG Bamberg zum Verbraucherschutz:

Gericht unter­sagt Netto Wer­be­aus­sagen zu E-Ziga­retten

Köstlich, unglaublich, nachhaltiger Genuss: Der Discounter Netto beirbt E-Zigaretten mit blumigen Worten. Weil das die Gefahren des Rauchens verharmlost, hat das OLG Bamberg bestimmte Formulierungen per einstweiliger Verfügung verboten.

Artikel lesen
Nürnberger Bratwurst mit Sauerkraut 06.02.2026
Lebensmittel

OLG München gibt seinen Senf dazu:

"Rost­b­rat­würst­chen" darf jeder machen, "Nürn­berger" nicht

Nur "Nürnberger Rostbratwürste" fallen unter den EU-Herkunftsschutz, "Mini-Rostbratwürstchen" dürfen auch woanders hergestellt werden, so das OLG München. Ein Wurst-Case-Szenario für die Fleischbranche hat es damit verhindert.

Artikel lesen
Fitness First 20.01.2026
Werbung

LG Frankfurt zu Fitness-First-Werbung:

Ein Count­down ohne echtes Ablauf­datum ist irre­füh­rend

Der Countdown lief ab, der Rabatt nicht. Fitness First warb mit einer angeblich befristeten Sommeraktion, verlängerte sie jedoch einfach. Das LG Frankfurt erklärte die Rabattwerbung für irreführend und rügte zudem geschönte Preisangaben.

Artikel lesen
Rechtsstreit mit Ritter Sport um quadratische Müsliriegel 13.01.2026
Markenrecht

LG Stuttgart verneint Unterlassungsansprüche:

Ritter Sport muss mit "MON­NEMer QUADRAT" leben

Quadratisch, praktisch – und zu ähnlich? Durch einen Haferriegel sieht Ritter Sport seine Markenrechte verletzt und verklagt ein Mannheimer Unternehmen. Vor dem LG Stuttgart allerdings ohne Erfolg, doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.
 

Artikel lesen
Unmut über Viagogo auch bei den Fans 08.01.2026
Kultur

Zweitmarktanbieter verliert gegen Bundesligisten:

Über Via­gogo gekaufte Tickets berech­tigen nicht zum Sta­di­on­be­such

Seit Jahren verägert die Ticket-Plattform Viagogo mit ihrem Geschäfsmodell Konzertveranstalter, Fußballvereine und deren Fans. Vor Gerichten kassierte der Zweitmarktanbieter zuletzt Niederlagen, die jüngste nun gegen den FC St. Pauli.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d)

FernUniversität Hagen , Ha­gen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Ber­lin

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

14.03.2026, Köln

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH