Druckversion
Sonntag, 24.09.2023, 16:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-urteil-32ste815-ahrar-al-scham-terrormiliz-unterstuetzung-verurteilung-syrien/
Fenster schließen
Artikel drucken
20787

OLG Stuttgart zu Terrorismus: Vier Männer in Stutt­gart als Ter­r­or­un­ter­stützer ver­ur­teilt

06.10.2016

Mann mit Handschellen (Symbolbild)

© BortN66 - Fotolia.com

Mit dem OLG Stuttgart stellt erstmals ein deutsches Gericht fest, dass die Miliz Ahrar al-Scham in Syrien eine terroristische Vereinigung ist. Vier Männer werden wegen Unterstützung dieser Miliz bestraft.

Anzeige

Wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vier Männer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt (Urt. v. 06.10.2016, Az. 3-2 StE 8/15).

Die Richter verhängten am Donnerstag Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Haft. Nach ihrer Überzeugung hat das Quartett die in Syrien aktive Miliz Ahrar al-Scham vom Südwesten aus mit Stiefeln, Militärparkas und Krankenwagen versorgt.

Allein die 7.500 Stiefel, 6.000 Parkas und 100 Militärhemden hatten einen Wert von etwa 133.000 Euro. "Sie kannten insbesondere die Ziele und Handlungen von Ahrar al-Scham und teilten diese als eigene religiöse Überzeugung", betonte der Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle. Ziel der Vereinigung sei gewesen, das Assad-Regime zu beseitigen und einen islamischen Staat zu errichten. In seinen Ausführungen schilderte Schnelle die militärischen Aktivitäten von Ahrar al-Scham, deren Opfer nicht nur syrische Soldaten, sondern auch Zivilisten gewesen seien.

Auf das Konto der Vereinigung gingen Geiselnahmen, vereinzelte Selbstmordattentate, die Hinrichtung eines Gefangenen und Angriffe auf Dörfer von Aleviten. Gewalt gegen Zivilisten lasse sich durch nichts rechtfertigen, betonte Schnelle. Weder die Vereinigung Ahrar al-Scham noch die Beschuldigten könnten sich auf ein individuelles oder kollektives Widerstandsrecht berufen.

Miliz Ahrar al-Scham erstmals als terroristische Vereinigung eingestuft

Mit dem Strafmaß folgte der 3. Strafsenat überwiegend dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

Der Hauptangeklagte, ein 33-jähriger Libanese, hatte den Deal mit der Militärausrüstung organisiert und überdies gebrauchte Krankenwagen an die Ahrar al-Scham überführt. Er wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Händler der Ausstattung, ein Kleinunternehmer von der schwäbischen Alb mit deutschem Pass, erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Ein weiterer 32 Jahre alter Mann, ein Deutsch-Libanese, bekam dieselbe Strafe, weil er den Transport von Deutschland über die Türkei nach Syrien mit organisiert hatte. Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängte das Gericht gegen einen 30 Jahre alten Libanesen, weil er eine Anzahlung von 4000 Euro auf den Kaufpreis der Ware geleistet hatte.

Der Prozess gilt als Pilotverfahren, weil erstmals in Deutschland der Status von Ahrar al-Scham als terroristische Vereinigung gerichtlich festgelegt wurde. Die Gruppierung ist neben der Nusra-Front die wichtigste Kraft des Rebellenbündnisses Dschaisch al-Fatah. Die Vereinigung ist einer der schärfsten Gegner des syrischen Regimes von Präsident Baschar al-Assad. Sie tritt für einen islamischen Gottesstaat ein.

dpa/nas/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Stuttgart zu Terrorismus: Vier Männer in Stuttgart als Terrorunterstützer verurteilt . In: Legal Tribune Online, 06.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20787/ (abgerufen am: 24.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Anti-Terror-Gesetze
    • Straftaten
    • Strafverfahren
    • Terrorismus
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Stuttgart
21.09.2023
Körperverletzung

BayObLG verweist zurück ans LG München:

Straf­pro­zess gegen Jérôme Boa­teng geht weiter

Das LG München verurteilte den Fußballspieler wegen gewalttätiger Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe. Nun kassierte das BayObLG die Entscheidung in vollem Umfang, das LG habe es sich in einigen Punkten zu leicht gemacht.

Artikel lesen
21.09.2023
Korruption

Korrupte Mandatsträger:

Ver­schär­fung der Abge­ord­ne­ten­be­s­te­chung "auf der Ziel­ge­raden"

Seit Monaten verhandeln die Ampelfraktionen über eine Reform der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Jetzt steht man offenbar kurz vor dem Durchbruch. Noch in diesem Jahr sollen Strafverschärfungen in den Bundestag eingebracht werden.

Artikel lesen
24.09.2023
Bundeswehr

Gesetzentwurf zu Extremisten in der Bundeswehr:

Ver­fas­sungs­feinde sch­nell aus der Truppe ent­fernen

Drei Anläufe gab es bereits, nun versucht es auch Verteidigungsminister Pistorius: Die Bundeswehr soll schneller gegen Extremisten in den eigenen Reihen vorgehen können. Ob und wie das gelingen kann, erklärt Simon Gauseweg.

Artikel lesen
23.09.2023
Quizze

LTO-Rechtsquiz einmal anders:

Wie gut kennen Sie diese Serien und Filme mit Jura-Bezug?

Normalerweise fragen wir in unserem Rechtsquiz immer "hartes" Jura ab. Heute zeigen wir aber mal unsere weiche Seite und wollen von Ihnen wissen: Wie gut kennen Sie die folgenden Jura-Filme und Anwaltsserien?

Artikel lesen
22.09.2023
Staatsexamen

Tipps fürs Jurastudium:

So lernst Du mit Fällen fürs Examen

Karteikarten und Lehrbücher gehören auch dazu, am wichtigsten aber finden viele Jurastudierende das Lernen mit Fällen. Wo bekommt man für den eigenen Wissensstand geeignete Fälle her? Und was macht man dann mit denen? Hier gibt es Antworten.

Artikel lesen
22.09.2023
Beruf

Die Arbeit als Rechtsjournalist:

Über­setzer für die Gesell­schaft

Richter, Anwälte und Notare – die wohl bekanntesten juristischen Berufe. Ein weiteres Berufsfeld ist der Journalismus. Welche Aufgaben Rechtsjournalisten haben und was man dafür mitbringen muss, hat Vanessa Meilin Rolke recherchiert.

Artikel lesen
TopJOBS
Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Geld ver­die­nen als Te­le­fon­an­walt / Te­le­fon­an­wäl­tin

DAHAG Rechtsservices AG , 100% Re­mo­te

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straft­recht...

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

Staats­an­wält:in­nen (m/w/d) im Rich­ter­ver­hält­nis auf Pro­be (Be­sol­dungs­grup­pe...

Freie Hansestadt Bremen , Bre­men

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Mehr Effizienz – Arbeiten mit der Textbausteinverwaltung

25.09.2023

beA von der BRAK-Oberfläche bis zur Nutzung in RA-MICRO

25.09.2023

Noerr Practice - Nachhaltigkeit

12.10.2023, Dresden

UN World Conference on Human Rights in Vienna 1993 - Strengthening Imperatives 30 Years After

27.09.2023, Wien

Innovationstag für Anwaltskanzleien Herbst 2023 bei K2L

27.09.2023, Nürnberg

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH