Mit dem OLG Stuttgart stellt erstmals ein deutsches Gericht fest, dass die Miliz Ahrar al-Scham in Syrien eine terroristische Vereinigung ist. Vier Männer werden wegen Unterstützung dieser Miliz bestraft.
Wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vier Männer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt (Urt. v. 06.10.2016, Az. 3-2 StE 8/15).
Die Richter verhängten am Donnerstag Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Haft. Nach ihrer Überzeugung hat das Quartett die in Syrien aktive Miliz Ahrar al-Scham vom Südwesten aus mit Stiefeln, Militärparkas und Krankenwagen versorgt.
Allein die 7.500 Stiefel, 6.000 Parkas und 100 Militärhemden hatten einen Wert von etwa 133.000 Euro. "Sie kannten insbesondere die Ziele und Handlungen von Ahrar al-Scham und teilten diese als eigene religiöse Überzeugung", betonte der Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle. Ziel der Vereinigung sei gewesen, das Assad-Regime zu beseitigen und einen islamischen Staat zu errichten. In seinen Ausführungen schilderte Schnelle die militärischen Aktivitäten von Ahrar al-Scham, deren Opfer nicht nur syrische Soldaten, sondern auch Zivilisten gewesen seien.
Auf das Konto der Vereinigung gingen Geiselnahmen, vereinzelte Selbstmordattentate, die Hinrichtung eines Gefangenen und Angriffe auf Dörfer von Aleviten. Gewalt gegen Zivilisten lasse sich durch nichts rechtfertigen, betonte Schnelle. Weder die Vereinigung Ahrar al-Scham noch die Beschuldigten könnten sich auf ein individuelles oder kollektives Widerstandsrecht berufen.
Miliz Ahrar al-Scham erstmals als terroristische Vereinigung eingestuft
Mit dem Strafmaß folgte der 3. Strafsenat überwiegend dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.
Der Hauptangeklagte, ein 33-jähriger Libanese, hatte den Deal mit der Militärausrüstung organisiert und überdies gebrauchte Krankenwagen an die Ahrar al-Scham überführt. Er wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Händler der Ausstattung, ein Kleinunternehmer von der schwäbischen Alb mit deutschem Pass, erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Ein weiterer 32 Jahre alter Mann, ein Deutsch-Libanese, bekam dieselbe Strafe, weil er den Transport von Deutschland über die Türkei nach Syrien mit organisiert hatte. Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängte das Gericht gegen einen 30 Jahre alten Libanesen, weil er eine Anzahlung von 4000 Euro auf den Kaufpreis der Ware geleistet hatte.
Der Prozess gilt als Pilotverfahren, weil erstmals in Deutschland der Status von Ahrar al-Scham als terroristische Vereinigung gerichtlich festgelegt wurde. Die Gruppierung ist neben der Nusra-Front die wichtigste Kraft des Rebellenbündnisses Dschaisch al-Fatah. Die Vereinigung ist einer der schärfsten Gegner des syrischen Regimes von Präsident Baschar al-Assad. Sie tritt für einen islamischen Gottesstaat ein.
dpa/nas/LTO-Redaktion
OLG Stuttgart zu Terrorismus: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20787 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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