Das OLG Stuttgart hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen zwei ruandische Staatsangehörige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR) unverändert zugelassen.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, von Deutschland aus die Vorgehensweise, Strategien und Taktiken der FDLR gesteuert zu haben und so für 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein, die Milizionäre in der Demokratischen Republik Kongo in den Jahren 2008 und 2009 begangen haben sollen.
Seit ihrer Festnahme im November 2009 befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Es handelt sich bundesweit um die erste Anklage wegen Vorwürfen nach dem seit 30.06.2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch.
tko/LTO-Redaktion
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OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2693 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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