Der wegen Dopings beschuldigte Radprofi Stefan Schumacher muss nun doch vor Gericht. Wie am Mittwoch bekannt wurde hat der 2. Strafsenat des OLG das Hauptverfahren gegen den 30-Jährigen eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem LG Stuttgart zugelassen.
Das Oberlandesgericht (OLG) sah aufgrund der Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg den hinreichenden Verdacht gegeben, dass die bei dem Angeklagten entnommenen Blutproben das Dopingmittel CERA enthielten, und dass dem Angeklagten bekannt war, dass er gedopt war, er also bewusst die Unwahrheit gesagt hatte.
Auch für die weiteren Tatbestandsmerkmale des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch - nämlich Erregung eines Irrtums, Vermögensverfügung und -schaden beim Getäuschten sowie die so genannte Bereicherungsabsicht des Angeklagten - erkannte der Strafsenat sowohl in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht hinreichenden Verdacht (Beschl. v. 29.09.2011, Az. 2 Ws 33/11).
Vorwurf: Verstoß gegen die Dopingregeln
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Sportler vor, im Jahr 2008 drei monatliche Abschlagszahlungen seiner jährlichen Vergütung betrügerisch erworben zu haben, indem er gegenüber seinem Vertragspartner wahrheitswidrig erklärt habe, er könne zu hundert Prozent ausschließen, jemals mit dem Dopingmittel CERA in Berührung gekommen zu sein.
Auch in der Folge habe er es vertragswidrig unterlassen, seinen Vertragspartner von seinem Verstoß gegen die Dopingregeln zu unterrichten. Darüber hinaus habe er den entstandenen Irrtum dadurch aufrechterhalten, dass er an Etappen der Tour de France teilgenommen hatte, obwohl die Teilnahme an der Tour de France lediglich nicht gedopten Sportlern erlaubt gewesen sei.
Eine Strafkammer des Landgerichts (LG) Stuttgart hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die dagegen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingelegte sofortige Beschwerde hatte nun Erfolg. Eine andere Kammer des LG wird nun über die Vorwürfe nach Durchführung einer Hauptverhandlung zu befinden haben.
tko/LTO-Redaktion
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OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4594 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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