Das Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker ist am Dienstag nach wenigen Minuten unterbrochen worden, weil die Angeklagte sich kurzfristig krankgemeldet hatte. Die mit Spannung erwartete Aussage von Peter-Jürgen Boock wurde daher verschoben.
Becker muss sich wegen Mittäterschaft beim Anschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 verantworten. Buback und seine zwei Begleiter waren damals von einem RAF-Kommando in Karlsruhe ermordet worden.
Am Dienstag sollte das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock als Zeuge aussagen. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Der Prozess gegen Verena Becker: Mitgefangen – Mitgehangen?
OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2402 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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