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Hinrichtung und Misshandlung in Syrien: Haft­strafe für einen IS-Ter­r­o­risten

20.11.2020

Schild "Islamic State"

picture.jacker - stock.adobe.com

Das OLG Stuttgart hat einen 32-jährigen Syrer zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Dienste des IS Kriegsverbrechen begangen.

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Nach Misshandlung, Folter, tödlicher Gewalt und Terror in Syrien ist ein Anhänger des sogenannten Islamischen Staats (IS) zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart warf dem Kämpfer der Terrormiliz unter anderem vor, gemeinsam mit anderen Rebellen einen Gefangenen erschossen und weitere misshandelt zu haben. Dem 32-Jährigen wurden am Donnerstag vor dem Staatsschutzsenat unter anderem Tötung mit gefährlicher Körperverletzung, Kriegsverbrechen gegen Personen und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt (Urt. v. 19.11.2020, Az. 5 – 3 StE 6/19).

Laut Gericht hatte der Syrer im Dezember 2012 als Mitglied einer anderen Terrorgruppe gemeinsam mit zwei weiteren Kämpfern einen gefesselten Gegner erschossen. Er habe damit den Tod seiner Freunde und Kameraden beim Angriff auf einen Flughafen rächen wollen, teilte das OLG mit.

Im Frühsommer 2014 schloss er sich zudem dem IS an. Dort habe der Mann an Kontrollfahrten und Straßensperren mitgewirkt, "um den Machtanspruch der Vereinigung zu verdeutlichen und die Einhaltung der vom IS aufgestellten Verhaltensregeln zu überwachen", hieß es. Er war nach Überzeugung des Senats beteiligt an der Folterung von zwei 16 und 17 Jahre alten Brüdern in einer zum IS-Gefängnis umfunktionierten Schule. Die jugendlichen Opfer waren von den selbsternannten Gotteskriegern wegen erotischer Inhalte auf ihrem Handy aufgegriffen worden.

Wenig später soll er laut Anklage an der Exekution eines knapp 25-Jährigen und geistig behinderten Mannes beteiligt gewesen sein, allerdings lagen dem Gericht keine ausreichenden Beweise für diese Todesschüsse vor. Der Syrer wurde deshalb in dieser Hinsicht ebenso freigesprochen wie von mehreren weiteren angeklagten Akten der Körperverletzung.

Im Herbst 2015 reiste der Mann nach Deutschland ein, seit April 2017 sitzt er wegen eines anderen Vorwurfs bereits in Haft. Mit dem Urteilsspruch geht ein Marathonprozess zu Ende. Seit dem November vergangenen Jahres waren fast 60 Verhandlungstermine angesetzt, es wurden rund 50 Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Hinrichtung und Misshandlung in Syrien: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43489 (abgerufen am: 18.10.2026 )

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