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OLG zu Personalengpass: Gefan­gene bleiben tags­über zu Recht ein­ge­sch­lossen

24.03.2017

Gefängnisgang

© Sinuswelle - Fotolia.com

Wenn zu wenig Personal da ist, bleiben in der JVA Lübeck die Zellen tagsüber schon einmal zu, ein Gefangener beschwerte sich deshalb. Zu Unrecht, so das zuständige OLG: Wenn es die Ausnahme bleibt, sei das nicht zu beanstanden.

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Die Praxis in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck, Gefangene bei Personalengpässen in ihren Zellen einzuschließen, ist nicht zu beanstanden. Eine entsprechende Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) am Freitag bekanntgegeben (v. 24.03.2017, Az. 1 VollzWs 99/17 (59/17) u.a.).

Zwar sehe das Strafvollzugsgesetz des Landes vor, den Gefangenen tagsüber grundsätzlich Aufschluss zu gewähren, heißt es in der Begründung. Gerade bei Gefangenen mit erhöhtem Aggressions- und Gefährdungspotenzial sei es jedoch vertretbar, für sie bei Personalengpässen vorübergehend Einschluss anzuordnen.

Geklagt hatte ein Gefangener der JVA, weil die Anstaltsleitung seiner Ansicht nach zu häufig einen Einschluss unter Hinweis auf fehlendes Vollzugspersonal anordne. Damit verstoße sie gegen das im September 2016 in Kraft getretene neue Landesstrafvollzugsgesetz, argumentierte der Häftling.

Der Mann ist nach Angaben des Gerichts auf einer Station untergebracht, auf der 27 von 47 Gefangenen als potenziell aggressiv oder gefährlich gelten. In einer Hausverfügung für diese Station hat die JVA deshalb festgelegt, dass je einer Hälfte der Gefangenen tageweise wechselnd Aufschluss gewährt wird. Daneben gibt es kurzfristige Einschlusszeiten, etwa während der Essensausgabe oder Zellenrevisionen. Mit seiner Klage wollte der Gefangene einen grundsätzlichen, täglichen Aufschluss für alle Strafgefangenen erreichen.

Mit seiner Entscheidung widersprach das OLG der Kammer des Lübecker Landgerichts (LG). Die hatte dem Antrag des Gefangenen teilweise entsprochen und die JVA verpflichtet, zumindest die durch die Hausverfügung vorgesehenen Aufschlusszeiten einzuhalten. Gegen diesen Beschluss hatten sich sowohl der Mann als auch die JVA selbst gewehrt.  

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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OLG zu Personalengpass: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22477 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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