Saarländisches OLG zur Bundestagswahl: Erste von zwei AfD-Kan­di­da­ten­listen wohl ungültig

07.07.2017

Die saarländische AfD hat für die Bundestagswahl zwei Wahllisten. Die erste hatte ein LG bereits für ungültig erklärt. Dieser Auffassung wird sich wohl auch das Berufungsgericht anschließen, wie es nun im Vorfeld durchblicken ließ.

Der erste Anlauf der Saar-AfD zur Aufstellung einer Landesliste für die Bundestagswahl ist auch nach Einschätzung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) ungültig gewesen. Diese Auffassung vertrat das Gericht am Freitag bei einer Berufungsverhandlung in Saarbrücken. Ein Urteil wird zwar erst am Mittwoch verkündet, der 1. Zivilsenat ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass er eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts (LG) Saarbrücken bestätigen wird.

Dieses hatte die bereits eingereichte Liste Anfang Juni in einer Eilentscheidung wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt, der Landesverband der AfD hatte dagegen Berufung eingelegt. Das OLG schloss sich der Auffassung des Landgerichts an, dass die erste Wahl entgegen dem Bundeswahlgesetz als Delegiertenparteitag und nicht als Mitglieder- oder Vertreterversammlung stattgefunden habe.

Damit wäre der Weg frei für den neuen Spitzenkandidaten, Rechtsanwalt Christian Wirth, der sich vergangenen Sonntag bei einer Mitgliederversammlung gegen den bisherigen Spitzenkandidaten Michel Dörr, Sohn des AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr, durchgesetzt hatte - anders als beim ersten Durchgang der Wahl. Auf Wirth entfielen 70 Stimmen, auf den Sohn des AfD-Landesvorsitzenden 63.

Eigenes Parteimitglied hatte Klage eingereicht

Die Partei im Saarland gilt als gespalten. Nicht zuletzt war es ein Parteimitglied - der AfD-Kreischef in St. Wendel, Edgar Huber -, das die Klage eingereicht hatte. Auch er selbst hatte damals für die Liste zur Bundestagswahl kandidiert, von 78 Stimmen jedoch nur zwei erhalten. Vor der Sitzung des OLG hatte er sich optimistisch gezeigt, erneut gegen den AfD-Landesverband zu gewinnen.

Mit dem zu erwartenden Urteil erübrigt sich für die AfD auch die Frage, was passiert wäre, wenn die erste Wahl mit Dörr als Sieger doch für gültig erklärt worden wäre. Dann hätte zwar eine gültige Liste bei der Landeswahlleiterin vorgelegen - allerdings mit einem Kandidaten an der Spitze, der sich bei der jüngsten Wahl gegen einen Konkurrenten geschlagen geben musste.

Der stellvertretende Landesvorsitzende Lutz Hecker sagte, angesichts der anstehenden Bundestagswahl könne sich die Partei weitere Streitigkeiten nicht leisten. Ob er enttäuscht sei, sei angesichts dessen nicht relevant. Sollte das Urteil am Mittwoch wie erwartet ausfallen, will Rechtsanwalt Hartmut Döner den AfD-Landesvorstand auffordern, die erste Wahlliste kurzfristig zurückzuziehen und pünktlich bis zum Fristablauf am 17. Juli die neue Liste einzureichen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Saarländisches OLG zur Bundestagswahl: Erste von zwei AfD-Kandidatenlisten wohl ungültig . In: Legal Tribune Online, 07.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23399/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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