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Erfolg für "Frag den Staat" vor OLG Rostock: Kli­ma­s­tif­tung muss Aus­kunft über Nord Stream 2 geben

12.07.2022

Schild mit "Nord Stream 2"

Die Transparenz-Plattform "Frag den Staat" hat die Klimastiftung MV im einstweiligen Rechtsschutz auf Auskunft über Nord Stream 2 in Anspruch genommen. Foto: U. J. Alexander - stock.adobe.com

Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Auskünfte zur Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 geben. Sie sei als Behörde zu behandeln, weil sie mit öffentlichen Geldern öffentliche Aufgaben wahrnehme, so das OLG Rostock.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern im Eilverfahren zur Auskunft gegenüber der Transparenz-Plattform "Frag den Staat" verpflichtet. Die Stiftung sei auf der Grundlage des Landespressegesetzes verpflichtet, der Presse gegenüber Auskünfte zu erteilen, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Damit wurde eine Entscheidung des Landgerichtes (LG) Schwerin bestätigt, das eine einstweilige Verfügung zur Beantwortung von Fragen erlassen hatte. Dagegen hatte die Stiftung Beschwerde eingelegt. Die Transparenz-Plattform bekräftigte hingegen ihre Position: "Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie die Klimastiftung mit Gazprom und Nord Stream 2 kooperiert - vor allem jetzt angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine."

In der Urteilsbegründung stellt das OLG nun fest, dass die vom Land gegründete Klimastiftung, die maßgeblich vom Pipeline-Betreiber Nord Stream 2 finanziert wurde, presserechtlich als Behörde zu behandeln ist. Sie nehme öffentliche Aufgaben mit öffentlichen Geldern wahr. Daneben habe das Land nicht nur den Stiftungszweck festgelegt, die Ministerpräsidentin habe durch Bestellung und Abberufung von Stiftungsorganen auch direkten Einfluss auf die Stiftung.

Weiter hieß es, die kürzlich vom Justizministerium als Stiftungsaufsicht abgesegnete Änderung der Stiftungssatzung an der Auskunftspflicht nichts ändere. Diese könne zudem nicht an das Land delegiert werden. Bei der Satzungsänderung wurden alle Verweise auf das Unternehmen Nord Stream 2 gestrichen.

Rechtsmittel können gegen die Entscheidung nicht eingelegt werden. Es steht den Streitparteien jedoch offen ein Hauptsacheverfahren anzustrengen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Erfolg für "Frag den Staat" vor OLG Rostock: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49026 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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