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OLG Rostock zur Betriebsschließung wegen Corona: Kein Geld für ersten Lock­down 2020

14.12.2021

Verriegelte Strandkörbe an der Ostsee.

Inka - stock.adobe.com

Drei touristische Betriebe verlangten wegen der coronabedingten Schließung im Frühjahr 2020 Geld von ihren Versicherungen. Damals tauchte Covid19 aber noch nicht im IfSG auf – und deshalb liegt laut OLG kein Versicherungsfall vor.

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Betreiber touristischer Einrichtungen haben nach einer coronabedingten Betriebsschließung keinen Anspruch auf Schadensersatz durch ihre Versicherung, wenn die Erkrankung zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen war. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock am Dienstag (Urt. v. 14.12.2021, Az. 4 U 37/21 und 4 U 15/21).

Geklagt hatten drei vom ersten Lockdown im Frühjahr 2020 betroffene touristische Betriebe. Nach dem Wortlaut ihrer Versicherungsbedingungen ist Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalles die Beeinträchtigung des Betriebes durch eine Anordnung aufgrund des IfSG. Während in einem der Fälle vollumfänglich auf die im IfSG genannten Krankheiten Bezug genommen wurde, waren in den anderen beiden Fällen einschränkend die für den Versicherungsfall  maßgeblichen Krankheiten direkt in den Versicherungsbedingungen genannt.

Wie die Vorinstanzen auch lehnte das OLG in allen Fällen einen Anspruch auf Versicherungsleistung jedoch ab. Die im IfSG aufgezählten und einen Versicherungsfall begründenden Krankheiten seien abschließend – und Covid19 wurde laut OLG erst am 23. Mai 2020 in das Gesetz aufgenommen. Anhaltspunkte für die Einbeziehung weiterer noch gar nicht bekannter oder benannter Krankheiten bestünden auch aus Sicht eines "verständigen Versicherungsnehmers" nicht.

Dasselbe gelte für die Fälle, in denen die maßgeblichen Krankheiten direkt in den Versicherungsbedingungen aufgezählt seien. Auch die spätere Aufnahme von Covid19 in das IfSG löse dann keinen Versicherungsfall aus.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Beim Bundesgerichtshof liegen früheren Angaben zufolge bereits Revisionsanträge aus anderen Bundesländern vor. Bereits mehrfach mussten Gerichte über Betriebsschließungen wegen Corona entscheiden, so das OLG Karlsruhe und das OLG Hamm.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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OLG Rostock zur Betriebsschließung wegen Corona: Kein Geld für ersten Lockdown 2020 . In: Legal Tribune Online, 14.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46929/ (abgerufen am: 26.01.2023 )

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