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1513

OLG Koblenz: Schmerzensgeld ohne Zeugenvernahme

von dpa/mbr/LTO-Redaktion

21.09.2010

Das Pfälzische OLG Zweibrücken hat einer Frau wegen Vergewaltigung ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zugesprochen, ohne sie oder andere Personen als Zeugen zu vernehmen.

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Zur Begründung verwiesen die Richter auf die rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des Täters. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) dürfen die Zivilgerichte eine strafrechtliche Verurteilung zur Grundlage ihrer eigenen Entscheidung machen, ohne etwa dem Opfer eine neue Vernehmung zumuten zu müssen (Az. 4 U 7/10).

Zuvor hatte das Landgericht Landau den Täter wegen Vergewaltigung und schweren Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Mann machte nun geltend, das OLG hätte sich nicht auf die Feststellungen des Strafgerichts stützen dürfen, sondern selbst Zeugen vernehmen müssen. Schließlich sei er nur wegen der Lügen der Frau verurteilt worden.

Das OLG ließ sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Zwar sei ein Zivilgericht gesetzlich nicht an die Entscheidung eines Strafrichters gebunden. Wenn es jedoch überzeugt sei, dass es am Ablauf des Strafverfahrens nichts auszusetzen gibt, dürfe es seinen eigenen Spruch auf dessen Ergebnisse stützen.

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OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1513 (abgerufen am: 10.02.2026 )

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