OLG Oldenburg: Veruntreuung duch eigenmächtigen Umgang mit Kirchengeldern

28.01.2011

Der ehemalige Pfarrer einer Kirchengemeinde in Cloppenburg muss 300.000 Euro Schadensersatz an die Gemeinde zahlen, weil er ohne Zustimmung über deren Vermögen verfügt hatte. Dies teilte das OLG Oldenburg am Freitag mit.

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) hat die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 U 136/10). Die Richter bestätigten damit die Auffassung des LG, wonach der Geistliche seine Befugnis, über das Vermögen der Kirchengemeinde zu verfügen, bedingt vorsätzlich missbraucht und der Gemeinde erheblichen Schaden zugefügt hatte. Er sei nicht berechtigt gewesen, über die Mittel der Gemeinde eigenmächtig, das heißt ohne die ausdrückliche Zustimmung der entsprechenden Gremien, zu verfügen.

Der ehemalige Pfarrer hatte zwar behauptet, er hätte einen Teil des Geldes gespendet und einen anderen Teil für Zwecke der Kirchengemeinde verwendet. Der Senat stellte jedoch klar, dass es darauf wegen des eigenmächtigen Vorgehens des Beklagten nicht ankommt. Durch sein Handeln sei der Gemeinde ein erheblicher Schaden entstanden, weil die Geldbeträge ohne adäquate Gegenleistung der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung stünden.

Damit ist die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz rechtskräftig.

plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Oldenburg: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2431 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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