Insgesamt 197 Tage lang nutzte eine Frau ihren VW T4 auf Anraten ihrer Werkstatt nicht wegen eines angeblich Motorschadens. Erst ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte fest, warum das Auto wirklich Öl verlor.
Den Rechtsstreit mit der Kfz-Werkstatt hat die Frau nun gewonnen. Zwar sprach ihr das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg nicht die erhofften 12.000 Euro zu. Sie erhält aber eine Entschädigung in Höhe von 6.250 Euro, weil sie ihr Auto wegen der falschen Schadensfeststellung durch die Werkstatt für lange Zeit nicht genutzt habe, dieses aber für den Weg zur Arbeit gebraucht hätte (Urt. v. 26.06.2014, Az. 1 U 132/13).
Auf den Fehler der Werkstatt war die Frau aufmerksam geworden, weil sie ein Beweissicherungsverfahren gegen eine andere Werkstatt eingeleitet hatte, die ihr den Motor ursprünglich eingebaut hatte. Der Sachverständige stellte dabei lediglich ein "Motorschwitzen" fest, was sich mit geringem Aufwand beheben lässt. Zum Zeitpunkt dieser Feststellung waren allerdings schon 197 Tage verstrichen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
una/LTO-Redaktion
OLG Oldenburg zu Kfz-Werkstatt: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12452 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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