Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist vom OLG Oldenburg zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, ein dreijähriges Berufsverbot gab's obendrein. Der Jurist hatte Mandanten um insgesamt mehr als 110.000 Euro betrogen.
Ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Oldenburg bewies besondere kriminelle Energie und zeigte wenig Skrupel bei der Wahl seiner Opfer. Von 2007 bis 2010 erleichterte er seine Mandantschaft um mehr als 110.000 Euro und nutzte dabei das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten aus:
So suchte er im Jahr 2007 die Ehefrau eines inhaftierten Mandanten auf und behauptete, dass eine Durchsuchung anstehe. Wenn sie noch Bargeld oder Wertsachen im Haus habe, könne er diese gern mitnehmen und für sie verwahren. Die Ehefrau händigte ihm daraufhin 42.000 Euro aus, die der Anwalt für sich behielt. Ein Jahr später erhielt der Rechtsanwalt von demselben Mandanten den Auftrag, zwei Lebensversicherer auf Zahlung von knapp 20.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Die Überweisungen verbuchte der Rechtsanwalt als Einnahme und behielt das Geld für sich.
2010 veruntreute der Anwalt weitere 26.000 Euro, die er in einem Zivilverfahren für einen anderen Mandanten erstritten hatte. Im selben Jahr überredete er ein Ehepaar, das auf Rückzahlung unberechtigter Sozialleistungen in Höhe von mehr als 30.000 Euro in Anspruch genommen worden war, ihm ihr Sparguthaben in Höhe von 25.000 Euro zu überweisen, unter den Vorwand, es sei für den Rechtsstreit besser, wenn sie kein Geld auf dem Konto zu hätten. Auch dieses Geld unterschlug er.
Polonaise durch die Instanzen
Wegen der Vorgänge verurteilte ihn das Amtsgericht (AG) Oldenburg nach umfangreicher Beweisaufnahme wegen Betruges und Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Gleichzeitig verhängte es ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn. Dagegen legte der Rechtsanwalt Berufung beim Landgericht (LG) Oldenburg ein. Das Landgericht bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts, reduzierte die Gesamtfreiheitsstrafe jedoch auf zwei Jahre und neun Monate.
Dagegen legte der Rechtsanwalt Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein. Das OLG hielt die Ausführungen des LG zur Strafzumessung für unzureichend und verwies die Sache daher insoweit zurück. Das Landgericht verhandelte die Sache erneut und verurteilte den Rechtsanwalt wieder zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Berufsverbot hielt es ebenfalls aufrecht. Dagegen legte der Rechtsanwalt erneut Revision beim OLG Oldenburg ein. Damit hatte er dieses Mal jedoch keinen Erfolg. Der 1. Strafsenat bestätigte die Entscheidung des Landgerichts (Beschl. v. 21.01.2016, Az. 1 Ss 236/15).
mbr/LTO-Redaktion
OLG Oldenburg verurteilt Anwalt: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18374 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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