Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 09:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-oldenburg-5u3025-zur-betriebsgefahr-bei-motorraedern
Fenster schließen
Artikel drucken
58567

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern: Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

07.11.2025

Ein fliegender Fasan

Fliegt ein Fasan gegen den Helm eines Motorrad-Beifahrers, ist das kein "normaler" Wildunfall, so das OLG Oldenburg. Foto: Adobe-Stock/Jiří Fejkl

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Anzeige

Kollidiert der Beifahrer eines Motorrads bei über 100 km/h mit einem fliegenden Fasan und stürzt infolgedessen, verwirklicht sich darin die Betriebsgefahr des Motorrads und der Beifahrer kann von der Haftpflichtversicherung des Fahrers Schmerzensgeld verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg nun in zweiter Instanz entschieden (Urt. v. 24.09.2025, Az. 5 U 30/25).

Das Motorrad war mit geschätzten 130-140 km/h auf einer Landstraße im Emsland unterwegs. Schutzkleidung trug der Beifahrer nicht, einen Helm aber schon. Als ein fliegender Fasan gegen seinen Helm prallte, stürzte er auf die asphaltierte Straße und zog sich Verletzungen von schwersten Schürfwunden bis Frakturen am Kopf und Hals zu. Er musste mehrmals operiert werden und konnte erst nach etwa fünf Monaten wieder arbeiten.

Beim Landgericht (LG) Osnabrück machte er einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend. Dort hatte er zunächst keinen Erfolg, beim OLG in zweiter Instanz dagegen schon.

LG sah keine Verwirklichung der Betriebsgefahr

§ 11 S. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gewährt ausdrücklich auch einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden, also Schäden, die sich nicht als Vermögensnachteile ausdrücken. Entscheidend für die Frage der Haftung ist gemäß § 7 Abs. 1 StVG, dass der Schaden "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" entstanden sein muss. Dies sah das LG nicht so: Es habe sich gerade nicht die spezifische Betriebsgefahr des Motorrads als Kraftfahrzeug verwirklicht: Nicht das Motorrad, sondern ein von außen wirkendes Ereignis – ein fliegender Fasan – hätte zu dem Schaden geführt. 

Vielmehr hätte sich lediglich die allgemeine Lebensgefahr verwirklicht, von herumfliegenden Gegenständen getroffen zu werden. Zudem sei die Kollision mit herumfliegenden Fasanen ein Fall der haftungsausschließenden höheren Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 2 StVO.

OLG: "Normaler" Wildunfall

Das sah das OLG anders. Nach Auffassung des Gerichts war gerade die hohe Geschwindigkeit beim Zusammenstoß für die schwerwiegenden Verletzungen des Beifahrers verantwortlich. Diese resultierte aus dem Betrieb des Motorrads, womit sich dessen Betriebsgefahr verwirklicht habe. "Anschaulich demonstriert" wurde dies laut Gericht dadurch, dass der Fasan selbst durch den Aufprall in drei Teile zerrissen wurde. Bei dem Zusammenstoß hätten ganz erhebliche Kräfte gewirkt, die nicht mehr mit dem allgemeinen Lebensrisiko gleichzusetzen waren. Auch höhere Gewalt, für die das Ereignis außerhalb menschlicher Einsicht und Erfahrung liegen muss, lehnte das OLG ab. Es handele sich immer noch um einen "normalen Wildunfall", mit dem man rechnen müsse, und nicht etwa um einen gezielten Angriff eines Dritten.

Trotz der fehlender Schutzkleidung nahm das OLG kein Mitverschulden an. Es sprach dem Beifahrer im Ergebnis Schmerzensgeld in Höhe von 17.000 Euro zu.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

jh/LTO-Redaktion

Artikel in der Fassung vom 11.11.2025, 12:15. Korrigiert wurde, dass es sich nach Ansicht des OLG gerade um einen “normalen Wildunfall" handelt.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58567 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Haftpflichtversicherung
    • Haftung
    • Straßenverkehr
    • Tiere
    • Verkehr
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Oldenburg
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
Die beiden Beklagten Anna Schubert (links) und Hendrik Haßel (rechts) sowie Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen bei einer Aktion gegen die CO2-Betäubung von Schweinen. 09.06.2026
Tierschutz

OLG zu Aufnahmen von betäubten Schweinen:

Tier­schützer haften für Ver­b­rei­tung von Schlachthof-Videos

Zwei Tier- und Umweltaktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Die Aufnahmen gelangten ins Internet. Das ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, so das OLG Oldenburg.

Artikel lesen
Ein großes Meerestier, möglicherweise ein Wal, wird auf einem Schiff gehalten. Moratorium zur Tierquälerei wird diskutiert. 04.06.2026
Tiere

Umweltminister beruft sich auf Haftungsfreistellung:

Meck­len­burg-Vor­pom­mern für Tier­quä­lerei an "Timmy" ver­ant­wort­lich?

Die Geschichte um den inzwischen verstorbenen Wal "Timmy" könnte juristische Schritte nach sich ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister lässt sich von etwaigen Ermittlungen wegen des Wal-Transports nicht nervös machen.

Artikel lesen
junge Lanzenotter 03.06.2026
Nachrichten

Tierbesitzer teilweise erfolgreich vor dem VG Augsburg:

Gemeinde bleibt auf Kosten für Gift­schlangen sitzen

Neun Giftschlangen stellte eine Gemeinde bei einem Mann sicher. Dieser sollte die Kosten für die Unterbringung in der Auffangstation tragen, doch die Ermessensausübung war fehlerhaft, meint das VG Augsburg. Es gab nämlich gar keine.

Artikel lesen
Ein Auto vor einer Schranke in einem Parkhaus 02.06.2026
Alkohol im Straßenverkehr

BayObLG zum öffentlichen Verkehrsraum:

Trun­ken­heits­fahrt ist auch im Park­haus strafbar

Mit fast zwei Promille wollte ein Mann aus einem Parkhaus herausfahren. Er kam aber nicht weit, weil eine Mitarbeiterin die Schranke sperrte. Strafbar ist das trotzdem, denn er fuhr im öffentlichen Straßenverkehr, so das BayObLG.

Artikel lesen
Andreas Scheuer 29.05.2026
Anklage

Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?:

Land­ge­richt lässt Anklage gegen Ex-Minister And­reas Scheuer zu

Neun Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin I die Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage im Bundestagsuntersuchungsausschuss zugelassen. Mitangeklagt ist auch Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Trainee Voll­ju­rist*in (m/w/d)

BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ham­burg

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das neue GEAS – Die Reform des Asylrechts in der Rechtspraxis

12.06.2026

KI-Verordnung (AI Act) in Theorie und Praxis: KI-Einsatz in der Anwaltskanzlei / Mandantschaft

11.06.2026

Arzthaftung: Aktuelle Rechtsprechung (Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse)

11.06.2026

Statusfragen und Beraterhaftung beim GmbH-Mandat

11.06.2026

Haftungsbescheid – Was ist zu tun? Grundlagen und Aktuelles

11.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH